1903 wurde in Deutschland
die erste Urheberrechtsgesellschaft, die Anstalt für musikalische
Aufführungen (AFMA) gegründet. Die Gesellschaft wurde von den damals
wichtigsten Protagonisten der E-Musik (u.a. Richard Strauss) gegründet
und geführt. Anders als z.B. die französische SACEM unterschied sie
zwischen E- und U-Musik, und entwickelte ein kompliziertes Punktesystem,
mithilfe dessen die E-Musik subventioniert wurde. Komponisten und
Verleger von Unterhaltungsmusik sahen sich durch dieses Punktesystem
und den Verteilungsplan der AFMA benachteiligt. Dies führte 1915 dazu,
dass sich U-Musik-Komponisten abspalteten, um eine eigene Gesellschaft
zu gründen, die "Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte",
die sogenannte "alte GEMA".
1933 wurden beide Gesellschaften von Joseph Goebbels zur STAGMA zwangsvereinigt
und verstaatlicht. Für Komponisten bestand nun eine Art Zwangsmitgliedschaft
in der STAGMA.
Diese Monopolstellung
der STAGMA sollte eine Förderung der "arischen
Staatskultur" im Sinne der nationalsozialistischen Partei ermöglichen.
Von 1933 bis 1940 musste nun auf ausdrücklichen Wunsch Hitlers ein
Drittel der Einnahmen aus der U-Musik für die Subventionierung der
E-Musik verwendet werden. 1940 schaffte Goebbels diese Regelung auf
Druck der U-Musik-Komponisten wieder ab, in Kriegszeiten schien Zerstreuung
und Ablenkung der Menschen durch U-Musik offensichtlich opportun.
Nach dem zweiten Weltkrieg führte die STAGMA ihre Arbeit unverändert
fort, seit 1947 aber unter dem Namen GEMA. Vorstand und Generaldirektor
bis 1989 wurde Erich Schulze. Aufsichtsratsvorsitzender ab 1950 war
der Komponist Werner Egk. Sowohl Schulze als auch Egk hatten schon
in der STAGMA führende Positionen innen gehabt.
Erich Schulze war
es, der es gleich zu Beginn gegen sämtliche Widerstände seitens der
Aufsichtsbehörden schaffte, eine Dreiklassenmitgliedschaft zu etablieren,
die es künftig ermöglichte, den größten Teil der Mitglieder von sämtlicher
demokratischer Teilhabe fernzuhalten. Gleichzeitig konnte er der
GEMA das alte von der STAGMA geerbte staatlich legitimierte Monopol
(die sogenannte GEMA-Vermutung) erhalten, obwohl die GEMA inzwischen
längst ein privater Verein geworden war. Auf diese Weise wurde "Goebbels
Erbe" bis heute bewahrt.