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<books>

<harms>
<p><b>Wieland Harms</b></p>
<p>Jahrgang 1968, seit 20 Jahren GEMA-Mitglied, ist Gitarrist, Komponist und Autor verschiedener Gitarren-Lehrbücher (Musikverlage Hans Gerig), 1987 &amp; 1990 erhielt er den 1. Preis beim Nachwuchswettbewerb „Jugend Jazzt“, seither zahlreiche CD- und Buchveröffentlichungen. Derzeit ist er Lehrer für (E-)Gitarre und stellvertretender Schulleiter der Schule für Musik Theater &amp; Tanz (SMTT), Sindelfingen und leitet das Wieland Harms Trio.
</p>
</harms>

<gema>
<p>
<topic>Die GEMA</topic></p> 
<text1><p><br>Die GEMA betrifft alle Musikschaffenden in diesem Land in existenzieller Weise und das Verteilungssystem wirkt sich unmittelbar auf die Musikkultur in diesem Land aus. Leider sorgt der Verteilungsplan der GEMA nicht dafür, dass Künstler, deren Werke in einem Konzert aufgeführt wurden, auch tatsächlich immer die dafür vom Veranstalter an die GEMA abgeführten Gebühren erhalten. Nein, es passiert regelmäßig, dass Komponisten lediglich einen Bruchteil (manchmal nur ein Zehntel) des Inkassos erhalten oder sogar überhaupt nichts! - Laut Verteilungsplan ist es der GEMA ausdrücklich gestattet, aus verschiedensten Gründen (z.B. wenn ein Komponist „ungewöhnlich häufig“ genannt wird) Programme von der Verteilung auszuschließen und davon macht sie offensichtlich regen Gebrauch!!! Bei Mitgliedern mit hohen Wertungen ist es auf der anderen Seite durchaus möglich, dass eine Ausschüttung das fünfzig- oder sogar hundertfache des Inkassos erreicht. Diese willkürlichen Verzerrungen sind gewollt. Die GEMA organisiert mithilfe komplizierter Verfahren eine gigantische Umverteilung, die sie euphemistisch als Solidarprinzip umschreibt. Dabei ist die GEMA alles andere als solidarisch. Eine kleine Minderheit von ca. 5 %, nämlich nur die so genannten ordentlichen Mitglieder bestimmen über Satzung und Verteilungsplan. Nur diese sind Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinn.</br>
Die Umverteilung wird hauptsächlich über zwei getrennte Verfahren, nämlich die Wertungen (Punktierungen) und Wahrscheinlichkeitsrechnung (PRO-Verfahren) erzielt. </p></text1>
<text2><p>
So gibt es bei der GEMA für nahezu alles eine Wertung, für einzelne Kompositionen, für die künstlerische Persönlichkeit, für eine lange (natürlich ordentliche) Mitgliedschaft u.v.a.. Mithilfe dieser Multiplikatoren können Ausschüttungen an einzelne Komponisten leicht ein hundertfaches der tatsächlich eingenommenen Beträge erreichen.</p> </text2>    
<text3><p>
Und statt konsequent Programmfolgen von den Veranstaltern einzufordern, setzt die GEMA lieber auf Statistik. Die GEMA gibt vor, mittels Wahrscheinlichkeitsrechnung im so genannten PRO-Verfahren die Aufführungshäufigkeit und bundesweite Verbreitung von Stücken ermitteln zu wollen. Tatsächlich geht es auch hier um eine massive Umverteilung. Einige Komponisten konnten durch die Einführung des PRO-Verfahrens ihre Einnahmen plötzlich vervielfachen, während andere empfindliche Einbußen hinnehmen mussten. Die GEMA wollte deshalb auch nie über dieses höchst umstrittene Verfahren in der ordentlichen Mitgliederversammlung abstimmen lassen und hat es kurzerhand auf dem Verwaltungswege eingeführt.  </p></text3>
<text4><p>
Es gibt nur eine Möglichkeit, dieser massiven Umverteilung im Konzertwesen zu entgehen. Dazu muss für ein Konzert eigens ein Antrag auf die so genannte Direktverrechnung gestellt werden. Diese ist aber nur möglich, wenn mindestens 80 % eigene Stücke gespielt werden. Bei 79  % landet das Inkasso noch automatisch im großen Topf der kollektiven Verrechnung. </p></text4>
<text5><p>
Niemand aus der „Kaste“ der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder sollte sich Hoffnungen machen, dass Stücke jemals angemessen vergütet werden, wenn das Inkasso erst einmal im „schwarzen Loch“ der kollektiven Verrechnung verschwunden ist. In diesem landet übrigens der Löwenanteil der Einnahmen aus dem Konzertbetrieb und dieses Geld wird von der GEMA dazu benutzt, um ihr irrwitziges Wertungssystem und das auf völlig willkürlichen Annahmen beruhende PRO-Verfahren zu finanzieren. Leer ausgehen dabei alle, die nicht über hohe Wertungen verfügen oder bei denen es der GEMA nicht wahrscheinlich erscheint, dass ihre Stücke gespielt wurden, sprich das Gros der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder. Durch diese Verfahrensweise ist die künstlerische Existenz vieler Musikern und Gruppen und das Recht auf freie und existenzsichernde Berufsausübung der Betroffenen unmittelbar bedroht. Die GEMA nimmt damit insbesondere jungen Künstlern (die meist nicht über nennenswerte Wertungen verfügen) in unverantwortlicher Weise die Möglichkeit, sich eine Existenz aufzubauen. Das Verteilungs- und Inkassosystem der GEMA muss daher grundsätzlich auf seine Wirkungen auf die Musikkultur in diesem Land (und zwar nicht nur die etablierte) überprüft und in Frage gestellt werden. </p></text5>
<text6><p>
<b>
Die GEMA-Petition(en)</b></p></text6>
<text7><p>Ende 2008 ging ein Aufruf eine GEMA-Petition online zu unterzeichnen durchs Internet. Initiatorin war die Veranstalterin Monika Bestle von der Kulturwerkstatt Sonthofen. Um die Sichtweise eines betroffenen GEMA-Mitglieds in das Petitionsverfahren einzubringen, entschloss ich mich spontan, mich der Petition von Frau Bestle mit einem eigenen Text anzuschließen. Für mich überraschend wurde dieser als eigene Petition gewertet. Mit Eingangsdatum vom 14. September 2008 war meine sogar die erste einer ganzen Reihe von Petitionen zum Thema GEMA. Nachdem die Petition von Frau Bestle bis Juli 2009 über 106.000 Unterstützer fand, wurde ich zusammen mit Monika Bestle  und Ole Seelenmeyer (Vorsitzender des DRMV, der ebenfalls eine eigene Petition formuliert hatte) vom Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung unserer drei Petitionen am 17. Mai 2010 eingeladen.
</p></text7>
<p> 
<html><a href="http://www.wieland-harms.de/html/gema_geschichte.htm" target="_blank"><link>–> Kleine Geschichte der GEMA</link></a>




---
</html></p>
</gema>


<gema_petition>
<p><topic>Über das System GEMA – und die jüngst abgehaltenen Workshops für Mitglieder</topic></p> 
<p><b>(von Wieland Harms)</b></p> 

<text1><p><i>
Nachdem die GEMA zuletzt versuchte, sich durch einen gründlichen Internet-Relaunch einen zeitgemäßen und sympathischen Anstrich zu verleihen, folgt nun offensichtlich der zweite Teil der „Charmeoffensive“, die GEMA-Workshops „Wissen“.</i></p></text1>
<text2><p>
Mit den Workshops wendet sich die GEMA nun an ihre eigenen, durch Punktesysteme, Verteilungsschlüssel und statistische Hochrechnungen zwischenzeitlich hoffnungslos überforderten Mitglieder. Als Dozent der Veranstaltungen tritt Dr. Jürgen Brandhorst der Chef des GEMA-Musikdienstes in Erscheinung. Versiert referiert er über Musikprogramme, Datenverarbeitung, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Bewertungen und Punktierungen mit denen die GEMA angeblich eine (sach-)gerechte Verteilung der eingenommen Gelder gewährleisten möchte. 
</p></text2>
<p><top3><br><b>Die Dreiklassengesellschaft der GEMA </b></br></top3><text3>
Die Wahrheit sieht anders aus: Die GEMA ist (und das ist das Grundproblem) als Dreiklassengesellschaft organisiert. Die Struktur ähnelt der alten preußischen Dreiklassengesellschaft mit ihrem Zensuswahlrecht. Es gibt ca. 53.000 so genannte „angeschlossene Mitglieder“, ca. 6000 „außerordentliche“ und lediglich ca. 3000 „ordentliche Mitglieder“ (Stand: 2008). Nur diese letzteren, also nur ca. 5 % der Mitglieder bestimmen, wo es langgeht. Sie entscheiden über den Verteilungsplan, kein Wunder, dass der Löwenanteil der ausgeschütteten Gelder auch ihnen zugute kommt.  
</text3></p>
<p><top4><br><b>Unterscheidung von E- und U-Musik</b></br></top4><text4>
Ausgeklügelte Punktesysteme sowie eine anachronistische Unterscheidung zwischen E- und U-Musik mit unterschiedlichen Bewertungen sorgen für teilweise groteske Verzerrungen. In der Regel wird beispielsweise ein Popstück (und sollte es noch so hochkarätig sein) eine Punktezahl von 12 bekommen, da es eine Spieldauer unter 5 Minuten hat, ein E-Musikwerk kann bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten dagegen schon eine Punktezahl von 2400 also dem 200fachen (!!!) erhalten. 
</text4></p>
<p><top5><br><b>Bewertungen und Punktierungen</b></br></top5><text5>
Zuständig für die Einstufung eines Musikwerkes ist der in München ansässige Musikdienst der GEMA. Die dort beschäftigten Musikwissenschaftler haben die undankbare Aufgabe, auf Antrag des Komponisten das Genre seines Werkes sowie seinen „künstlerischen Wert“ zu messen und dafür eine Punktezahl zu vergeben. Die GEMA setzt auf diese Weise die falschen Anreize: Komponisten versuchen aufgrund dieses Systems u. a., ihre Werke nach E-Musik einstufen zu lassen oder als „U-Musikwerke von überdurchschnittlich hohem künstlerischen Wert“, manchmal werden gleich ganze Werke verlängert oder Stimmen hinzugefügt, um in den Genuss einer höheren Wertung zu kommen. Vor diesem Hintergrund wirkt die Aussage von Dr. Jürgen Brandhorst während der Veranstaltung, die GEMA messe nicht die Qualität eines Werkes, völlig unverständlich. Wozu steht der Begriff „künstlerische Qualität“ im Verteilungsplan und was versucht die GEMA zu messen, wenn nicht Qualität und wofür bitte gibt es unterschiedliche Punktierungen? Damit nicht genug, es gibt sogar noch Bewertungen der „künstlerischen Persönlichkeit“. Diese wird wiederum nach den zuvor zugewiesenen Geldbeträgen ermittelt. Welch eine Perversion! Ebenso wird auch nur derjenige ordentliches Mitglied, der über einen bestimmten Zeitraum überdurchschnittliche Einnahmen nachweisen kann (Ausnahme: Er wird durch den Vorstand kooptiert). - Eben ganz so, wie in Preußen, wo auch die Steuerklasse für die Zuordnung zu einer Wahlrechtsklasse entscheidend war.   
</text5></p>
<p><top6><br><b>Wahrscheinlichkeitsrechnung als Grundlage für die Verteilung</b></br></top6><text6>
Nicht nur durch Punktesysteme werden Ergebnisse in die gewünschte Richtung manipuliert. Mit dem neuen Hochrechnungsverfahren PRO soll angeblich dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Künstler, die ihre eigenen Stücke spielen, diese meist melden, während andere die  Bögen nur ungern oder gar nicht erst ausfüllen. Eine Argumentation, die zunächst einmal einleuchtet. Allerdings wirft das die Frage auf: Warum treibt die GEMA die Musikprogramme nicht mit der gleichen Intensität (z. B.  durch Androhung von Strafgeldern) ein, wie ihre Gebühren? Ist die GEMA womöglich gar nicht an wirklich allen Daten interessiert? Statt einer konsequenten Erhebung wird stattdessen auf Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung mit all ihren möglichen (und vielleicht sogar erwünschten?) Verzerrungen gesetzt. 
</text6> </p>
<p><top7><br><b>Ungerechtigkeit mit System</b></br></top7><text7>
Mit den GEMA-Strukturen ist es wie mit dem deutschen Steuersystem: das System begünstigt diejenigen, die sich auf seiner Klaviatur in diesem Fall dem GEMA-Verteilungsplan mit seinen Einstufungen und Punktierungen am besten auskennen und mit legalen oder sogar illegalen Tricks das meiste herausholen. Für die GEMA gilt daher auch das gleiche, was für das Steuerrecht unablässig konstatiert wird: einfacher wäre gerechter! Aber das wollen naturgemäß die Nutznießer des derzeitigen Systems nicht.
Zu dumm, dass nun die jüngsten Bemühungen, sich nach außen offen und sympathisch zu geben, ausgerechnet noch durch eine Tarifauseinandersetzung mit den Beschäftigten konterkariert werden, die eine Gehaltskürzung durch den Vorstand (nachdem er sich selbst 15 % Gehaltssteigerung genehmigte) nicht einfach klaglos hinnehmen wollen.    
</text7></p>
<p><top8><br><b>Das GEMA-Monopol</b></br></top8><text8>
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), ist wahrscheinlich eine der letzten immer noch nach Art mittelalterlicher Zünfte organisierter Standesorganisationen. Zusammen mit den Ärztekammern ist sie wahrscheinlich sogar die einzige, die für ihre Mitglieder (in ihrem Fall die Komponisten, Textdichter und Musikverlage) ein Inkasso betreibt. Diese Funktion, die die GEMA kraft Gesetzes quasi monopolartig ausübt, verleiht ihr eine, aufgrund ihrer undemokratischen Struktur, fragwürdige Machtposition. Es ist schon allein unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten fraglich, ob die monopolartige Stellung der GEMA überhaupt Bestand haben darf.
</text8></p>
<p><top9><br><b>Die GEMA im Internetzeitalter</b></br></top9><text9>
Es ist sehr zweifelhaft, ob die GEMA in Zeiten von Internet und Globalisierung mit ihrer anachronistischen und undemokratischen Struktur überleben kann. Es wird also Zeit, dass sich die GEMA endlich von innen heraus demokratisiert und das „Kastensystem“ unter ihren Mitgliedern auflöst. Sollte der GEMA die Kraft dazu fehlen, wird der Druck dazu eines Tages sicher von außen kommen. Da eine Änderung der überkommenen Strukturen vor allem jungen und nicht etablierten Künstlern nützen würde, wäre eine solche Neuordnung auch eine aktive Nachwuchsförderung und würde den jungen kreativen Kräften nützen. Eine Verteilung ohne komplizierte Punktesysteme wäre ein Segen für die wirklich Kreativen, deren Gestaltungswillen sich nicht in erster Linie auf die GEMA-Verteilung erstreckt.
</text9></p>
<text10><p>Ist hier vielleicht der Grund für die jüngsten Publicity-Aktionen zu suchen? Versucht nun eine Phalanx aus Nutznießern des derzeitigen Systems, mit ein bisschen Imagepolitur sein Pfründe zu retten? 
</p></text10>
<text11><p>Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ kurz GEMA, rechtsfähig aufgrund staatlicher Verleihung (§ 22 BGB), ist für das Inkasso und die Verteilung von mehr als 850 Mio. € Einnahmen aus Aufführungs- und Vervielfältigungsrechten zuständig. Die Gebühren für Aufführungen sind gestaffelt. Beim Abspielen von CDs im Speisesaal eines Gastwirtes mit 100 qm wird eine  Monatspauschale von ca. 20 € fällig, ein Rock Event im Sportstadion kann für eine Einzelveranstaltung dagegen leicht schon 100.000 € kosten. Auch für Geräte und Medien, die das private Kopieren ermöglichen, muss eine pauschale Abgabe seitens der Hersteller entrichtet werden. Die Einnahmen gehen an Mitglieder aus den drei unterschiedlichen Berufsgruppen Komponisten, Textdichter und Musikverlage.  
 
 
 
 
 
 
 
---</p></text11>

</gema_petition>

<gema_kritik>
<p><i>Anlage zur Bundestags-Petition GEMA/Urheberrecht:</i></p>
<p><topic><p><b>vier ausgewählte Erfahrungen aus langjähriger
Mitgliedschaft bei der GEMA</b></p></topic></p>

<p><top1><br><b><i>1. zur Vergütung von Konzertveranstaltungen:</i></b></br></top1><text1>
Von 1993-1997 habe ich mit meinem Trio fast 50 Konzerte mit über 80 % eigenem
Repertoire in ganz Deutschland gegeben (Liste anbei). Kein einziges dieser Konzerte hat die GEMA von sich aus vergütet. Lediglich ein Konzert auf dem Northsea Jazz Festival in Den Haag, bei dem die niederländische Schwestergesellschaft STEMRA das Inkasso vorgenommen hatte, wurde abgerechnet. Alle anderen bis dato ausgefüllten Musikfolgen wurden bei keiner Ausschüttung berücksichtigt. Erst nach einer Beschwerde 1999 habe ich für diese Konzerte eine nachträgliche Vergütung erwirken können. Es stellt sich die Frage, warum die GEMA bei einer so großen Anzahl von bundesweiten Konzerten mit eigenen Stücken in zum Teil sehr großen Clubs, wie der Fabrik in Hamburg keine Ausschüttung vorgenommen hat. Die Erklärung scheint mir offensichtlich: die GEMA versucht eine möglichst große Anzahl von Konzerten nicht oder nur teilweise an die tatsächlichen Urheber auszuschütten, um Gelder zurückzuhalten, die sie über so genannte Wertungszuschläge an andere „verdiente“ Mitglieder verteilen kann.  </text1>
</p>
<p><top2><br><b><i>2. zu (selbst veranstalteten) Konzerten:</i></b></br></top2><text2>
Aufgrund der überhöhten Forderungen der GEMA bei Einzelveranstaltungen ist es für Künstler kaum möglich, ohne zusätzliches finanzielles Risiko Konzerte in Eigenregie zu veranstalten. Selbst dann, wenn ausschließlich eigene Stücke gespielt werden (es sei denn natürlich, sie verfügen über hohe Wertungen, dann kann es sehr lukrativ werden). Selbst bei Nettoeinzelverrechnung ist es für einen Künstler ein Zuschussgeschäft, eine Veranstaltung selbst zu veranstalten. Bei einem mittelgroßen Konzert, wie dem, das wir im November 1996 in der Reutlinger Friedrich-List-Halle veranstaltet haben, behält die GEMA bis zu 90 % des Inkassos ein.</text2>
</p>
<p><top3><br><b><i>3. zur Rundfunk-Abrechnung</i></b></br></top3><text3>
Die GEMA und die GVL rechnen eigentlich nach denselben Sendeprotokollen der öffentlich rechtlichen Sender ab (aber auch nur diese, den Privatsender werden nicht abgerechnet). Merkwürdigerweise habe ich für das Jahr 2000 von der GVL Sendevergütungen für die einzige auf meinem eigenen Label veröffentlichte CD (mit ausschließlich eigenen Titeln erhalten), die GEMA verweigerte mir dies jedoch für die gleichen Sendungen im WDR und ZDF. Selbst die Zusendung der entsprechenden Sendeprotokolle und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes konnte die GEMA nicht dazu bewegen. </text3>
</p>
<p><top4><br><b><i>4. zur Abrechnung mit IFPI-Verbandsmitgliedern (International Federation of the Phonographic Industry)</i></b></br></top4><text4>
Die GEMA räumt IFPI-Mitgliedern eine Reihe von Sondervergünstigungen ein, namentlich einen günstigeren Tarif und Einzelabrechnung. Seitens der GEMA wird aber keine funktionierende Kontrolle vorgenommen. So ist es mir passiert, dass eine komplette Neuauflage der GEMA überhaupt nicht gemeldet worden ist und anschließend bis zu meiner Intervention auch keine Abrechnung erfolgte. Ebenso mahnt die GEMA nur auf Druck des Urhebers Abrechnungszahlen an, wenn die Firma von sich aus keine Daten liefert. Mir wurde von der GEMA sogar die Auskunft erteilt, dass Sonderfertigungen nach Ablauf eines Jahres verjähren und seitens des Herstellers gar nicht mehr nachlizensiert werden müssen.</text4></p>

<p><adress><br>Wieland Harms  </br>
<br>Erlenweg 7  </br>
<br>72076 Tübingen  </br>
<br>Deutschland </br></adress></p>
<p><email1><a href="mailto:wieland.harms@t-online.de">wieland.harms@t-online.de </a></email1></p>
<p><email2><a href="mailto:w.harms@sindelfingen.de">w.harms@sindelfingen.de</a></email2>
 
 
 
 
 
 
 
  
---</p>
</gema_kritik>

<gema_rede>
<p><topic><b>Manuskript der Rede vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag, den 17. Mai 2010</b></topic></p>
<p><comment><i>
Anmerkung: Um den Text auf die zulässige Redezeit von 5 Minuten zu begrenzen, entfielen die kursiv gehaltenen Textpassagen im mündlichen Vortrag.</i></comment></p>
<p><text1>
Ich möchte mich zunächst einmal kurz vorstellen:</text1></p>
<p><text2>
Mein Name ist Wieland Harms, ich bin Jahrgang 1968 und seit 1990 (also inzwischen 20 Jahren) GEMA-Mitglied in der Berufsgruppe der Komponisten. Zunächst als angeschlossenes und seit 1993 als außerordentliches Mitglied.</text2></p>
<p><text3>
<i>Anlass für mich in die GEMA einzutreten, war ein Plattenvertrag bei der zum Motorpresseverlag gehörenden Stuttgarter Plattenfirma Phono, den wir 1991 unterschreiben konnten, nachdem wir im Vorjahr mit unserem Jazz-Gitarrenduo den 1. Preis beim „Jugend Jazzt“-Wettbewerb Baden-Württemberg gewonnen hatten.</i></text3></p>
<p><text4>
Was ich in diesen 20 Jahren bei der GEMA erlebt habe, hat mich veranlasst, mich der Petition von Frau Bestle mit einem eigenen Petitionstext anzuschließen, um damit die Sicht eines einfachen Mitglieds in das Verfahren einzubringen.</text4> </p>
<p><text5>
Die größten Missstände und Missverhältnisse zwischen Einnahmen und Ausschüttungen bei der GEMA gibt es meiner Erfahrung nach im Bereich der Konzertabrechnungen. Hierzu ein kleiner Erfahrungsbericht:</text5></p>
<p><text6>
Nach Veröffentlichung unserer Debut-CD 1993 haben wir allein zwischen `93 und `97 41 Konzerte in zum Teil sehr großen Clubs (wie der Fabrik in Hamburg) gegeben. In ALLEN Konzerten haben wir über 80 % eigene Stücke gespielt und für ALLE diese Konzerte haben wir natürlich auch die vom Veranstalter vorgelegten Musikfolgen für die GEMA ausgefüllt. Dummerweise wussten wir damals (wie die allermeisten Newcomer wahrscheinlich) noch nichts von Netto-Einzelverrechnungen oder gar Wertungszuschlägen.</text6> </p>
<p><text7>
Für KEINES dieser Konzerte in Deutschland haben wir anschließend von der GEMA Geld bekommen. Das einzige Konzert, für das wir eine Ausschüttung erhalten haben, war ausgerechnet eines, das im Ausland stattgefunden hatte, nämlich auf dem Northsea Jazz Festival in Den Haag 1993 und bei dem die niederländische Urheberrechtsgesellschaft STEMRA das Inkasso vorgenommen hatte.</text7> </p>
<p><text8>
Diesen Umstand habe ich 1999 moniert. Die GEMA forderte daraufhin von mir eine genaue Liste aller gegebenen Konzerte. Diese Liste mit insgesamt 47 Konzerten habe ich erstellt. Nach einigem „Hin-und-her“ erklärte sich die GEMA dann endlich bereit, wenigstens die Konzerte aus den Jahren 1996/97 doch noch zu vergüten. Die Ausschüttung war aber weder nachvollziehbar noch transparent</text8><text9><i> (und überdies war leider nicht einmal diese korrekt)</i>.</text9> </p>
<p><text10>
Denn aus einer GEMA-Konzertabrechnung kann man überhaupt nicht ersehen, welches Konzert, geschweige den Stück abgerechnet wird. Aus der Abrechnung ist lediglich ersichtlich, ob es sich um ein Konzert der U- oder E-Musik gehandelt hat</text10><i><text10>, nicht einmal das Datum der Aufführung wird einem genannt</text10></i><text11>. Das macht es komplett unmöglich zu kontrollieren, was und ob korrekt abgerechnet wurde.</text11><i><text11> Kleinste Unstimmigkeiten bei Komponistenangaben oder Titel genügen der GEMA auch schon als Vorwand, nicht auszuschütten (so eine Erfahrung aus dem Rundfunk-Bereich).</text11></i><text11a> Der Verdacht liegt nahe, dass die GEMA sich einfach nicht in die Karten schauen lassen möchte.</text11a><text11b><i> Es wäre im Computerzeitalter meines Erachtens aber auch für die GEMA ohne weiteres möglich und zumutbar, eine automatisierte, computergestützte Konzertabrechnung einzuführen. Von heute auf morgen könnte dann auf das umstrittene missbrauchsanfällige Hochrechnungsverfahren Pro verzichtet werden. Jeder Musiker und jeder Veranstalter ist heutzutage doch in der Lage, per Computer eine Musikfolge auszufüllen, die dann per EDV weiterverarbeitet werden kann!</i></text11b></p>
<p><text12>
Soviel zu meinen Erfahrungen mit der so genannten „kollektiven Verrechnung“, die nach Aussage der GEMA angeblich die Urheber mit einem geringen Inkasso begünstigen soll. Nach meinen Erfahrungen stimmt dies nicht. Und es stimmt auch nicht, was so gerne auf den GEMA- Workshops „Wissen“ verbreitet wird: Nämlich dass, jedes mal, wenn irgendwo in Deutschland in einem Konzert ein bestimmter Titel gespielt wird, dafür bei der GEMA ein „kleines rotes Lämpchen aufleuchtet“ und das Werk damit quasi automatisch zur Abrechnung kommt. Schön wär’s! Vielleicht gilt dies bei ordentlichen Mitgliedern mit hohen Wertungszuschlägen, oder wenn man im Aufsichtsrat der GEMA sitzt.</text12></p> 
<p><text13>     
Meiner Meinung nach liegt das Grundproblem der GEMA darin, dass es eine nach Art des PREUßISCHEN DREIKLASSENWAHLRECHTS organisierte Hierarchie unter den Mitgliedern gibt. Einige wenige ordentliche Mitglieder bestimmen mithilfe eines Zensuswahlrechts ganz alleine Satzung und Verteilungsplan und in irgendwelchen Hinterzimmer-Ausschüssen werden dann noch dubiose Wertungszuschläge für einzelne Stücke</text13><i><text13> (z.B. Standardwerke und Evergreens)</text13></i><text14>, Zuschläge für lange Mitgliedschaft, Wertungszuschläge für die künstlerische Persönlichkeit,</text14><i><text14> hohes Aufkommen, die ausschließlich ordentlichen Mitgliedern vorbehaltene Altersversorgung</text14></i><text15> usw. festgelegt. Diese Gelder, die als Zuschläge ausgeschüttet werden, müssen schließlich irgendwo her kommen. Da wundert es einen nicht, dass Newcomer (wie wir es in den 90er Jahren waren) um ihr gesamtes GEMA-Live-Aufkommen geprellt werden.</text15><text16> <i>Und das ist kein Einzelfall, dahinter steckt System!</i></text16></p>
<p>
<text17><br>Das Perfide ist:</br></text17><text18>
Auf der einen Seite sagt die GEMA, die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder, seien in der Mehrzahl nur Gelegenheitskomponisten und hätten in der Regel kaum ein nennenswertes Aufkommen, daher sollten sie auch nicht mitentscheiden dürfen. 
Auf der anderen Seite prellt sie sie aber zuvor um ihnen zustehenden Einnahmen aus dem Inkasso. 
Es kann bei dieser Art der Verteilung wohl auch nicht im Ernst davon gesprochen werden, dass nach einem Solidarprinzip verfahren würde</text18><text19><i>, wie das die GEMA tut. Außer man meint damit etwas ganz anderes, als landläufig darunter verstanden wird</i>.</text19></p> 
<p><text20>
<i>Es ist bei Veranstaltungen regelmäßig so, dass nur ein Bruchteil des Betrages an die Urheber zurückfließt, der zuvor an die GEMA abgeführt wurde. Das ist besonders dann schmerzhaft, wenn es sich um ein selbst veranstaltetes Konzert handelt. Und schwer verständlich, wenn man hauptsächlich oder sogar ausschließlich eigene Stücke gespielt hat. Lediglich wer über hohe Wertungszuschläge verfügt, kann mehr heraus bekommen. Mit diversen Multiplikatoren ist dann auch schon mal das 50-100fache des als Inkasso eingenommen Betrages möglich.</i></text20><text21> Wer nicht über hohe Wertungen verfügt, dem kann es sogar passieren, dass die GEMA aus einem selbst veranstalteten Konzert mit eigenen Titeln bis zu 90 % des Inkassos einbehält. Das grenzt schon an Enteignung!</text21></p> 
<p><text22>
Meiner Meinung nach müsste die GEMA ihre gesamte Ausschüttungs- und Inkassopraxis vom „Kopf auf die Füße stellen“.</text22> </p>
<p><text23>
<br>Kann es wirklich sein, dass eine Verwertungsgesellschaft, mit quasi-hoheitlichen Befugnissen derart undemokratisch, intransparent und willkürlich agiert?</br></text23><text24>  
Die GEMA sollte aufgrund ihrer gesetzlich abgesicherten Monopolstellung allen Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig sein, andernfalls lädt ein solches Monopol zum Missbrauch ja geradezu ein. Ich appelliere deshalb an Sie: Machen Sie der GEMA Auflagen und beenden Sie die Selbstherrlichkeit</text24><text25> <i>in der dort Entscheidungen getroffen werden</i>.</text25><text26> Drei grundlegende Änderungen wären meiner Ansicht nach angezeigt:</text26></p> 
<p><b><text27>
Gleichwertige Mitgliedschaft und Mitbestimmung für ALLE Mitglieder, Abschaffung sämtlicher Wertungszuschläge und Punktierungen,
Jedem vorgenommenen Inkasso muss</text27><text28> <i>(abzgl. einer angemessenen Verwaltungsgebühr von 10-15 %)</i></text28><text29> eine vollständige Ausschüttung an die Berechtigten erfolgen </text29></b></p> 
<p><text30>
<b><i>Die GEMA muss ihre eigenen Musikfolgen zur Grundlage der Abrechnung machen. Es muss ihr untersagt sein, auf der Basis missbrauchsanfälliger Hochrechnungen und statistischer Modelle abzurechnen. Es kann schließlich von jedem Veranstaltern eine Musikfolge verlangt werden, an Sanktionsmöglichkeiten seitens der GEMA mangelt es nicht.</i></b></text30></p>
<p><text31>
<br>Aufgrund der mir vorab zugegangenen Stellungnahmen aus dem Justizministerium, bin ich leider NICHT sehr optimistisch, was die Erfolgsaussichten unserer Petition angeht.</br></text31>
<br><text32>Es scheint mir klar, dass die Lobbyarbeit der GEMA erfolgreich war und unser Anliegen kein Gehör bei der Regierung finden wird. 
Ich möchte deshalb aber nicht resignieren und an dieser Stelle ALLE Mitunterzeichner der Petition ermutigen, dafür zu sorgen, dass diese enorme Protestwelle</text32><text33><i>, mit der wohl niemand gerechnet hat,</i></text33><text34> nicht so schnell wieder abebbt.</text34></br><text35> 
Um der GEMA gegenüber Kritik öffentlichkeitswirksam artikulieren und gemeinsam Aktionen durchführen zu können, möchte ich ein  NETZWERK KRITISCHER GEMA-MITGLIEDER ins Leben rufen und an dieser Stelle ALLE kritisch denkenden Mitglieder (ausdrücklich auch die ordentlichen) dazu aufrufen, sich hieran zu beteiligen. Wir Urheber sollten endlich aufwachen und sagen, </text35><text36><b>„wir sind die GEMA“!</b></text36></p>
<p><text37>
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!</text37>
 
 
 
 
 
 
 
---</p>

</gema_rede>

<gema_brief>
<topic>Offener Brief an die GEMA</topic>

<p><top1><b>
Lieber GEMA-Vorstand, lieber Aufsichtsrat,</b> </top1></p>
<p><text1><br>
die GEMA betrifft alle Musikschaffenden in diesem Land in existenzieller Art und Weise und das gegenwärtige ungerechte Inkasso- und Verteilungssystem wirkt sich unmittelbar auf die Musikkultur in diesem Land aus. </br></text1><text2>
Willkürliche Gebührenfestsetzungen und Ausschüttungen sind leider die Regel. Durch realitätsfremde und unangemessene Berechnungsgrundlagen für Konzerte werden den Veranstaltern Gelder abgepresst, die häufig gar nicht oder nur teilweise bei den tatsächlichen Urhebern der Werke ankommen. Die GEMA organisiert mithilfe komplizierter Verfahren eine </text2><text3><b>gigantische Umverteilung</b></text3><text4>, die sie euphemistisch als </text4><text5><b>Solidarprinzip</b></text5><text6> umschreibt. Dabei ist sie alles andere als solidarisch.  Im Gegenteil, sie ist streng oligarchisch organisiert. Eine kleine Minderheit von ca. 5 %, nämlich nur die so genannten </text6><text7><b>ordentlichen Mitglieder</b> </text7><text8>bestimmen über Satzung und Verteilungsplan. Nur diese sind Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinn. Die Umverteilung wird hauptsächlich über zwei getrennte Verfahren, nämlich die Punktierungen (Wertungszuschläge) und das PRO-Verfahren erreicht. Durch diese Verfahren sind die künstlerischen Existenzen vieler Einzelmusiker und Gruppen und das Recht auf eine freie Berufsausübung der Betroffenen unmittelbar bedroht. Die GEMA nimmt damit insbesondere jungen Künstlern (die meist nicht über nennenswerte Wertungen verfügen) in unverantwortlicher Weise die Möglichkeit, sich überhaupt eine Existenz aufzubauen. Das Verteilungs- und Inkassosystem der GEMA muss daher grundsätzlich auf seine Wirkungen auf die Musikkultur in diesem Land (und zwar nicht nur die etablierte) in Frage gestellt und überprüft werden. NICHT die „einfachen Mitarbeiter“ der GEMA tragen daran die Schuld, sondern die Verantwortlichen an der Spitze, die dieses System mitentwickelt haben und stützen. </text8></p>
<p><text9>
Wir rufen Sie dazu auf, sich einem kritischen Dialog mit den Betroffenen zu stellen und die einseitige Lobbyarbeit in der Politik für das gegenwärtige, zahlreiche Musikschaffende und Kleinveranstalter diskriminierende, System einzustellen. Lassen Sie das gegenwärtige Inkasso- und Verteilungssystem von einer unabhängigen Kommission überprüfen!</text9> </p>
<p><text10>
Wir fordern Sie auf, künftig alle persönlichen und diffamierenden Äußerungen und Handlungen gegen ihre demokratisch vorgehenden Kritiker, sowie  kritisch Bericht erstattende Journalisten zu unterlassen.</text10></p>  
<p><text11>
Wir verbleiben in großer Sorge um die Musikkultur und die Situation der großen Mehrheit der Musikurheber und Kleinveranstalter in Deutschland. </text11></p>   
<p><text12>
Mit freundlichen Grüßen  </text12></p>    
<p><text13>
Wieland Harms, Erlenweg 7, 72076 Tübingen</text13>
<text14>(Komponist, Netzwerk kritische GEMA-Mitglieder)</text14></p>
<p>
<text15>Ole Seelenmeyer, c/o DRMV Kolberger Str. 30, 21339 Lüneburg</text15>
<text16>(Sprecher des Deutschen Rock &amp; Pop Musikerverbandes e. V.)</text16></p>
<p>
<text17>Monika Bestle, c/o Kulturwerkstatt Sonthofen, Altstädter Str. 7, 87527 Sonthofen</text17>
<text18>(Veranstalterin, Kulturwerkstatt Sonthofen, Interessengemeinschaft Kultur in Deutschland IKID)</text18></p>
<p><text19>
[gemeinsamer offener Brief der Initiatoren von drei am 17. Mai 2010 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich angehörten GEMA-kritischen Petitionen:</text19></p>
<p><text20>
 <right>im Mai 2010]</right></text20>
 
 
 
 
 
 
 ---</p>
 </gema_brief>
<gema_brief2>

<p>An die 
GEMA, München<br/>
&amp; die Jewish Claims Conference, Frankfurt a. Main</p>

<p>
<right>Tübingen, den 29. Juni 2010</right></p>
<topic><b>Offener Brief zur NS-Vergangenheit von GEMA und STAGMA</b></topic>
<p><text1>
Sehr geehrte Damen und Herren,</text1></p>
<p><text2>seit vielen Jahren bin ich als Komponist und Mitglied mit der ungerechten Verteilungspraxis der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) konfrontiert. Über die daraus resultierende kritische Auseinandersetzung bin ich nun auch auf Vorgänge gestoßen, die die GEMA und ihre Vorläuferorganisation STAGMA  im Zusammenhang mit dem "Dritten Reich" spielten bzw. spielen. Besonders betroffen macht mich noch nicht einmal die offensichtlich überhaupt nicht erfolgte Aufarbeitung dieser Vorgänge sondern das offensichtlich bis heute andauernde Unrecht im Umgang mit "verwaisten Werken".  Ich habe schon Vieles über die GEMA gehört. Wenn all das aber wirklich zutrifft, auf das ich gestoßen bin, dann hat sich die GEMA in meinen Augen damit moralisch endgültig diskreditiert.</text2></p>
<p><text3>
„Nach dem Zweiten Weltkrieg führte die STAGMA ihre Arbeit fort, ab dem 24. August 1947 allerdings unter der Bezeichnung GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Vorstand und Generaldirektor von 1947 bis 1989 war Erich Schulze, ihm widmete die GEMA den gleichnamigen Brunnen vor dem Verwaltungsgebäude in München. Aufsichtsratsvorsitzender war ab 1950 der Komponist Werner Egk." (Wikipedia)</text3></p>
<p><text4>
Schulze, Egk u.a. hochrangige GEMA-Funktionäre hatten schon in der STAGMA führende Positionen inne. Im "Spiegel" vom 4. 7.1951 ist darüber zu lesen: "Damit ist dieses Triumvirat nahezu identisch mit jenen "Treuhändern", die nach § 5 der STAGMA-Satzung von 1936 die Rechte aller (Zwangs-)Mitglieder wahrnehmen sollten. Diese "Großen Drei" waren damals Werner Egk, Klaus S. Richter und Edgar Bielefeld (heute Vertreter des englischen Musikverlages Boosey &amp; Hawkes Ltd. in Bonn). Egk und Bielefeld vertraten die Reichsmusikkammer, Richter vertrat die Reichsschrifttumskammer, alle drei waren in der NS-Kulturkammer."</text4></p>
<p><text5>
Die STAGMA wurde am 28. September 1933 von Joseph Goebbels gegründet. Hierzu zitiere ich wieder aus Wikipedia: „Die Reichsmusikkammer unter ihrem Präsidenten Richard Strauss hatte 1934 in ihren Richtlinien festgelegt, dass „Nichtarier grundsätzlich nicht als geeignete Träger und Verwalter deutschen Kulturguts anzusehen“ seien. Dies bedeutete faktisch das Berufsverbot für die damals etwa 8000 in der Reichsmusikkammer organisierten Juden. Die STAGMA war fest in das nationalsozialistische Machtgefüge eingebunden und die leitenden Mitglieder der STAGMA waren eingefleischte und freiwillige Nationalsozialisten. Geschäftsführer der STAGMA wurde Leo Ritter, der dieses Amt schon seit 1928 bei der früheren GEMA (einer Vorläuferorganisation der STAGMA) innehatte und Hitlers "Mein Kampf" als Prämie für verdiente Mitarbeiter zu verschenken pflegte.“</text5></p>
<p><text6>
„Um den Schein zu wahren, wurden sie (jene in der Reichsmusikkammer organisierten Juden) von der STAGMA als "Wahrnehmungsberechtigte" geführt. Obwohl der Verkehr mit dem Ausland weitestgehend eingeschränkt war, wollte sich die STAGMA doch die teils immer noch kräftig fließenden Gebühren für jüdische Komponisten nicht entgehen lassen. 1941 betrugen die Gesamteinnahmen der STAGMA 14 Millionen Reichsmark. Dazu trugen immerhin noch 344 emigrierte Juden bei, davon allein Franz Waxmann mit 26 300 und Emmerich Kalman mit 14 800 Reichsmark. Da sich die Nazis jedoch jüdisches Eigentum per Gesetz als Reichseigentum unter den Nagel gerissen hatten, wurden die Gelder dem braunen Fiskus gutgeschrieben.“</text6></p>
<p><text7>Quelle: </text7><l1><a href="http://www.abendblatt.de/kultur-live/article432707/Urheberrechte-Tantiemen-und-die-Vorgaengerin-der-Gema.html" target="_blank"><link>www.abendblatt.de/kultur-live/article432707/Urheberrechte-Tantiemen-und-die-Vorgaengerin-der-Gema.html</link></a></l1></p>
<p><text8>
Daraus ergibt sich für mich die Frage: <br/>
Wurden nach dem 2. Weltkrieg die zu Unrecht einbehaltenen Gelder jemals an die jüdischen Künstler zurückgezahlt? Bei meinen Recherchen habe ich keinen Hinweis darauf gefunden. <br/>
Da zahlreiche jüdische Familien durch die nationalsozialistische Vernichtungsakribie gleich ganz ausgelöscht wurden, haben viele jüdische Komponisten und Textdichter keine Erben hinterlassen. Das führt direkt zu meiner nächsten Frage: </text8></p>
<p><text9>
Was passierte NACH dem 2. Weltkrieg mit den Einnahmen aus den "verwaisten Werken"? </text9></p>
<p><l2><a href="http://ad.de.doubleclick.net/jump/zeitonline/archiv/article;tile=4;sz=300x250;kw=zeitonline;ord=123456789?" target="_blank"><link>ad.de.doubleclick.net/jump/zeitonline/archiv/article;tile=4;sz=300x250;kw=zeitonline;ord=123456789?</link></a></l2></p>
<p><text10>
Fritz Löhner-Beda z.B. hat viele Liedtexte geschrieben. Manche als Löhner, manche als Beda, manche unter Pseudonym. Fritz Löhner-Beda war Jude, geboren als Fritz Löwy in Wildenschwert in Nordostböhmen am 24. Juni 1883. In den 1920er Jahren wurde Fritz Löhner-Beda zu einem der meistgefragten Librettisten und Schlagertexter Wiens. Zusammen mit </text10><l21><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Herzer" target="_blank"><link>Ludwig Herzer</link></a></l21><text11> als Co-Autor, </text11><l3><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Leh%C3%A1r" target="_blank"><link>Franz Lehár</link></a></l3><text12> als Komponisten und </text12><l4><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Tauber" target="_blank"><link>Richard Tauber</link></a></l4><text13> als Sänger schuf er die Operetten </text13><l5><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Friederike_%28Operette%29" target="_blank"><link>Friederike (1928), </link></a></l5><l6><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Land_des_L%C3%A4chelns" target="_blank"><link>Das Land des Lächelns (1929), </link></a></l6><l7><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6n_ist_die_Welt" target="_blank"><link>Schön ist die Welt (1930)</link></a></l7><text14> und, mit </text14><l8><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Knepler" target="_blank"><link>Paul Knepler</link></a></l8><text15> als Co-Autor, </text15><l9><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Giuditta" target="_blank"><link>Giuditta</link></a></l9><text16> (1934; von Lehár später dem Diktator </text16><l10><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Benito_Mussolini" target="_blank"><link>Benito Mussolini</link></a></l10><text17> gewidmet). Mit seinem Freund </text17><l11><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Gr%C3%BCnwald" target="_blank">Alfred Grünwald</a></l11><text18> als Co-Autor und </text18><l12><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Abraham" target="_blank"><link>Paul Abraham</link></a></l12><text19> als Komponisten entstanden </text19><l13><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Viktoria_und_ihr_Husar" target="_blank"><link>Viktoria und ihr Husar (1930), </link></a></l13><l14><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Blume_von_Hawaii" target="_blank"><link>Die Blume von Hawaii (1931)</link></a></l14><text20> und </text20><l15><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ball_im_Savoy" target="_blank"><link>Ball im Savoy (1932)</link></a></l15><text21>. Mitte März 1938 wurde Löhner-Beda verhaftet und mit dem ersten </text21><l16><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Prominententransport" target="_blank"><link>"Prominententransport“</link></a></l16><text22> am 1. April 1938 in das </text22><l17><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Dachau" target="_blank"><link>KZ Dachau</link></a></l17><text23> gebracht. Am 23. September 1938 wurde er ins </text23><l18><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Buchenwald" target="_blank"><link>KZ Buchenwald</link></a></l18><text24> deportiert. Dort schrieb er Ende 1938 in Zusammenarbeit mit dem gleichfalls verschleppten Komponisten </text24><l19><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Leopoldi" target="_blank"><link>Hermann Leopoldi</link></a></l19><text25> "Das Buchenwaldlied". (Wikipedia)</text25></p>
<p><text26>
Vergebens hoffte Fritz Löhner-Beda auf eine Fürsprache von Franz Lehár. Am 17. Oktober 1942 wurde er nach </text26><l20><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Auschwitz_III_Monowitz" target="_blank"><link>Auschwitz</link></a></l20><text27> transportiert und dort am 4. Dezember 1942 erschlagen, nachdem eine Gruppe inspizierender </text27><l21><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/I.G._Farben" target="_blank"><link>I.G.-Farben-Direktoren</link></a></l21><text28> die Arbeitsleistung des erkrankten 59-Jährigen bemängelt hatte. „Einer der Direktoren wies auf Dr. Löhner-Beda und sagte zu seinem SS-Begleiter: ‚Diese Judensau könnte auch rascher arbeiten.‘ Darauf bemerkte ein anderer I.G.-Direktor: ‚Wenn die nicht mehr arbeiten können, sollen sie in der Gaskammer verrecken.‘ Nachdem die Inspektion vorbei war, wurde Dr. Löhner-Beda aus dem Arbeitskommando geholt, so geschlagen und mit Füßen getreten, dass er als Sterbender zu seinem Lagerfreund zurückkam und sein Leben in der I.G.-Fabrik Auschwitz beendete.“  (Wikipedia)</text28></p>
<p><text29>
Löhner-Bedas Frau Helene, der er den Text des Liedes "Dein ist mein ganzes Herz" aus der Operette "Das Land des Lächelns" gewidmet hatte, wurde am 31. August 1942 mit ihren Töchtern nach Minsk deportiert und am 5. September 1942 im Vernichtungslager Maly Trostinez mitsamt ihren Töchtern Eva und Liselotte ermordet. Es gibt also keine lebenden Verwandten mehr. <br/>
Die oben genannten und weitere Hits wie, "Ausgerechnet Bananen", "Was machst du mit dem Knie lieber Hans" u.v.m. warfen und werfen aber Tantiemen in beträchtlichen Größenordnungen ab. Was passiert mit dem Geld, das die GEMA durch die Texte von Fritz Löhner-Beda einnimmt oder eingenommen hat? Wer erhält es oder hat es erhalten? </text29></p>
<p><text30>
Es wäre zu wünschen, dass der aus der Judenvernichtung resultierende "Überhang" komplett jüdischen Organisationen oder für karitative Zwecke zur Verfügung gestellt wird, damit sich niemand daran bereichert.  Ich fürchte aber, dass dieses "Blutgeld" von der GEMA dem "großen Topf" zugeführt und anschließend  über das Wertungssystem an "verdiente Mitglieder" verteilt wurde und wird.  Trifft diese Vermutung zu? Wenn ja, sollte dies dann nicht schnellstens korrigiert werden? Ich hoffe, dass diese Fragen geklärt werden können und verbleibe </text30></p>
<p><text31>mit freundlichen Grüßen</text31></p>
 <p><adress1>
<br>Wieland Harms  </br></adress1>
<adress2><br>Erlenweg 7  </br></adress2>
<adress3><br>72076 Tübingen  </br></adress3>
<adress4><br>Deutschland </br></adress4></p>
<p><email1><a href="mailto:wieland.harms@t-online.de">wieland.harms@t-online.de</a></email1></p>
<p><email2><a href="mailto:w.harms@sindelfingen.de">w.harms@sindelfingen.de</a></email2>
---
</p>
<p><html><a href="http://www.wieland-harms.de/html/gema_antwort-brief2.htm" target="_blank">Antwortschreiben der GEMA</a></html>
</p>
<p> </p>
<p><html><a href="http://www.wieland-harms.de/images/gema/bppa.pdf" target="_blank">Brief der BPPA Rechtsanwälte KG</a></html>







---
</p>
</gema_brief2>

<gema_fragen>
<p>
<br><head1><b>An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages</b></head1></br>
<br><head2>z. Hdn. Herrn Grote </head2></br>
<br><head3>Platz der Republik 1 </head3></br>
<br><head4>11011 Berlin </head4></br></p>



<p><right>Tübingen, im Mai und Juni 2010</right></p>

<topic><p>
Betreff: Antwort auf Fragen der Abgeordneten</p></topic>
<p> <text1>
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses,</text1></p>
<p><text2>
ich möchte mich zuerst einmal nachträglich, auch im Namen vieler betroffener Kollegen für die Einladung zur öffentlichen Anhörung der GEMA-Petitionen und die Möglichkeit zu einer kurzen mündlichen Stellungnahme bedanken. Auf Ihre Fragen, aber auch auf die Stellungnahme des BMJ möchte ich gerne umfassend antworten. </text2></p>
<p><text3>
Zunächst zu Ihren Fragen:</text3></p>
<p><text4><br><i>
Frau Steffen fragte, ob die Möglichkeit der Direktverrechnung bei den Mitgliedern ausreichend bekannt sei. Und ob Gebrauch davon gemacht würde, dass Missverhältnisse zwischen Inkasso und Ausschüttung nun vor einer Schlichtungsstelle geklärt werden können. </i></br></text4>
<text5>Ich denke nicht, dass die Direktverrechnung unter den Mitgliedern ausreichend bekannt ist. Ich habe auch bei langjährigen Mitgliedern erlebt, dass ihnen der Unterschied zwischen Direktverrechnung und kollektiver Verrechnung nicht klar war. Man muss immer bedenken, dass man es mit Musikern zu tun hat, denen in der Mehrzahl jegliche Bürokratie ein Gräuel ist. Deshalb kann die GEMA auch immer noch den Großteil des Konzertinkassos über die kollektive Verrechnung verteilen, was so auch gewollt ist. Mir war diese (offensichtlich neue) Schlichtungsstelle bisher nicht bekannt, wenn es sie überhaupt geben sollte. Ich glaube auch nicht, dass sie anderen Mitgliedern bekannt ist und dass sie bisher viel zu tun hatte. Vermutlich hat sie nur eine Alibifunktion, wenn es sie überhaupt gibt. In der Satzung ist jedenfalls lediglich vorgesehen, dass streitende Parteien die Einrichtung eines Schlichtungsausschusses beim Aufsichtsrat beantragen können, außerdem gibt es laut Satzung einen Beschwerdeausschuss, der bei Streitigkeiten zwischen der GEMA und ihren Mitgliedern zuständig ist. Es ist aber fest zu halten, dass dadurch in jedem Falle Kosten entstehen, die von den Beteiligten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens getragen werden müssen. </text5></p>    
<p><text6><i>
Frau Remmers sprach von der Gefahr eines Kontrollversagens. </i></text6><text7>Dies finde ich sehr treffend. </text7></p> 
<p><text8><br><i>
Herr Winkler fragte, ob feststellbare Verbesserungen seitens der GEMA stattgefunden hätten.</i></br></text8> 
<text9>Seit dem Amtsantritt von Herrn Heker sind spürbare Veränderungen in der Außendarstellung der GEMA erfolgt. Es gibt inzwischen: einen umfassenden Internet-Relaunch, eine neue Pressesprecherin, ein neues Hochglanzmagazin (das nun sogar jedes Mitglied erhält) und die GEMA-Wissen Workshops. Substantielle Veränderungen aber kann ich leider nicht feststellen. Im Internet kann man sich inzwischen den Verteilungsplan herunterladen, das ist zu begrüßen, aber über die (für die meisten Mitglieder) völlig unbekannten Wertungsverfahren, Kriterien für die Zuordnung zu einer Wertungsgruppe, Kriterien für den Zugang zu Leistungen der GEMA-Sozialkasse, Schlichtungsstelle bei Streitfällen über Missverhältnisse etc. gibt es keine Informationen. Ich frage mich, gibt es diese Informationen überhaupt irgendwo? Das neue Hochglanzmagazin „Virtuos“ sollte man meiner Meinung nach besser gleich wieder einstellen und stattdessen einen auf den tatsächlichen Informationsgehalt reduzierten Rundbrief verschicken. Ich denke, die meisten Mitglieder könnten gut auf diese Art der „Selbstbeweihräucherung“ verzichten, wenn es dadurch möglich wäre z.B. den Mitgliedsbeitrag abzusenken. Jedenfalls könnte man Geld sparen und würde sich nicht dem Verdacht aussetzen, dass man mit einem Hochglanzmagazin systemische Mängel durch gute Öffentlichkeitsarbeit wettzumachen versucht. </text9></p>         
<p><text10><br><i>
Herr Winkler fragte außerdem, wie es um die Möglichkeit bestellt sei, eigene Stücke auf der Homepage im Streaming-Verfahren zu nutzen. </i></br></text10>
<text11>Hierzu muss ich sagen, dass es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die GEMA dieses zulässt. Leider gibt es meines Wissens immer noch die Einschränkung, dass diese Erlaubnis bis auf weiteres immer auf ein Jahr beschränkt ist. Außerdem gilt die Klausel, dass die Homepage nicht kommerziell genutzt werden darf. Das scheint mir sehr vage. Ich selber biete auf meiner Homepage einen Überblick über meine Bücher und CDs, die man in einem angeschlossenen Shop auch bestellen kann, außerdem kann man sich über Unterricht etc. informieren. Ist das nun kommerziell oder nicht? Ich weiß es nicht, gehe aber davon aus, dass jeder Urheber, der eine Homepage betreibt, letztlich mehr oder weniger vordergründig auch eine kommerzielle Absicht verfolgt. Mir scheint dies wieder einmal so eine GEMA-typische Gummiklausel zu sein, mit der man sich selbst alle Möglichkeiten offen hält, den Mitgliedern aber keine Rechtssicherheit gibt und die einen darüber hinaus immer befürchten lassen muss, der Willkür der GEMA ausgeliefert zu sein. Dazu passt auch, dass nach der erforderlichen Registrierung, keine Bestätigung dieses Vorgangs seitens der GEMA erfolgt. Ich finde, das müsste unbedingt geschehen, andernfalls muss man befürchten, dass die GEMA irgendwann sagt, die Registrierung sei gar nicht vorgenommen worden. </text11></p>
<p><text12><br><i>
Frau Connemann fragte, worin ich konkret eine Benachteiligung der außerordentlichen Mitglieder sehen würde.</i></br></text12>
<text13><br>Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass angeschlossene und außerordentliche Mitglieder gleich gestellt sind. Den Status der außerordentlichen Mitgliedschaft kann man als eine Art „Warteschleife“ vor der ordentlichen Mitgliedschaft bezeichnen, die allerdings für viele außerordentliche Mitglieder nie endet. Beide, angeschlossene und außerordentliche Mitglieder, sind keine Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinn, sondern lediglich Wahrnehmungsberechtigte. Beide haben im Unterschied zu den ordentlichen Mitgliedern keinerlei Stimmrecht in der ordentlichen Mitgliederversammlung. Nur dort fallen aber relevante Entscheidungen. Dort wird über den Verteilungsplan und die Satzung entschieden. Die Hürden vor der ordentlichen Mitgliedschaft sind für alle Komponisten, die dem U-Bereich zugerechnet werden, unzumutbar hoch, da sie ein Drittel mehr an Aufkommen durch die GEMA nachweisen müssen, dabei aber nicht über die gleichen Möglichkeiten verfügen, Wertungszuschläge für ihre Kompositionen zu erhalten. Besonders für Musiker aus dem Jazzbereich sehe ich hier eine massive Benachteiligung, da der Jazz über ein ähnlich kleines Publikum wie die so genannte E-Musik verfügt, es aber keine ähnlich hohe Subventionierung dieses Bereiches gibt.</br> 
Wertungszuschläge für eine „lange Mitgliedschaft“ und Leistungen der „Sozialkasse“ sind AUSSCHLIESSLICH den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten, werden aber aus dem Gesamtaufkommen aller Mitglieder finanziert. Es würde mich auch interessieren, welchen Anteil an den Wertungszuschlägen die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder erhalten. Ich vermute, ein sehr kleinen. </text13></p> 
<p><text14><br><i>
Frau Connemann sagte, ihres Wissens hätten die Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder nur ein Teilnahme- aber kein Stimmrecht. Außerdem fragte sie, ob die Delegierten dennoch auf Beschlüsse der ordentlichen Mitglieder Einfluss nehmen könnten und diese ggf. auch anfechten könnten und ob es eine Sperrminorität für die Delegierten gebe. </i></br></text14>
<text15>Die Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, bis auf das passive Wahlrecht. Allerdings ist ihre Zahl so marginal, dass sie wenn überhaupt, dann nur „Zünglein an der Waage spielen können“. Sie können nicht einmal einen Beschluss verhindern, da ihre Zahl selbst für eine Sperrminorität zu klein ist. Dies soll nach dem Willen der GEMA auch nach der vorgesehenen minimalen Erhöhung von 34 auf 42 Delegierte so bleiben. Mit dieser Begründung verweigert man seitens der GEMA auch ganz offen eine weitergehende Erhöhung.</text15></p>     
<p><text16><br><i>
Frau Conneman fragt weiter, wer den Vorstand der GEMA überwacht, dass die GEMA gemäß ihres treuhänderischen Auftrages Lizenzgebühren (auch aus dem Ausland) zeitnah vereinnahmt und ausschüttet. </i></br></text16>
<text17>Ich muss sagen, dies habe ich mich auch schon häufig gefragt. Allerdings muss ich zugeben, Auslandsabrechnungen sind bei mir immer anstandslos verlaufen, was ich von Inlandsabrechnungen nun gar nicht behaupten kann. Mir ist allerdings schon häufig zu Ohren gekommen, dass die GEMA Gelder an ausländische Komponisten nicht weiterleitet. Ob das an fehlenden Verträgen mit Schwestergesellschaften liegt oder woran das sonst liegen kann, darüber kann ich nur spekulieren.</text17></p>
<p><text18>
Abschließend möchte ich mich für ihre Bereitschaft bedanken, sich weiter um unser Anliegen zu kümmern. Ich habe es schon als positives Signal gedeutet, als Herr Kauder ankündigte, die Angelegenheit im Bundestag behandeln zu wollen und dem Rechtsausschuss zur Bearbeitung zuzuleiten. Diese Äußerung von ihm, Frau Connemans Unterstützung sowie ein sehr freundlicher Brief von Frau Steffen, in dem sie uns ebenfalls der Unterstützung der SPD-Fraktion versichert hat, lassen mich optimistisch in die Zukunft für die Urheber in der GEMA blicken. </text18></p>
<p><text19>
Mit freundlichen Grüßen</text19></p>
 <p><adress1>
<br>Wieland Harms  </br></adress1>
<adress2><br>Erlenweg 7  </br></adress2>
<adress3><br>72076 Tübingen  </br></adress3>
<adress4><br>Deutschland </br></adress4></p>
<p><email1><a href="mailto:wieland.harms@t-online.de">wieland.harms@t-online.de </a></email1></p>
<p><email2><a href="mailto:w.harms@sindelfingen.de">w.harms@sindelfingen.de</a></email2>
 
 
 
 
---
</p>
</gema_fragen>

<gema_stellungnahme>
<p>
<br><head1><b>An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages</b></head1></br>
<br><head2>z. Hdn. Herrn Grote </head2></br>
<br><head3>Platz der Republik 1 </head3></br>
<br><head4>11011 Berlin </head4></br></p>



<p><right>Tübingen, im Mai und Juni 2010</right></p>

<topic><p><b>
Betreff: Antwort auf die Stellungnahme des BMJ zu meiner GEMA-Petition</b></p></topic>
<p><text1><br>
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Petitionsausschusses, </br></text1>
<text2>sehr geehrte Damen und Herren im Bundesministerium der Justiz,</text2></p>
<p><text3>
auf die mir inzwischen vorliegende Stellungnahme des BMJ zu meiner Petition möchte ich hiermit gerne (wie in der Ausschuss-Sitzung angekündigt) ausführlich schriftlich antworten. 
Gestatten Sie mir einige kurze Vorbemerkungen, bevor ich zu den einzelnen Punkten Stellung nehme. </text3></p>
<p><text4><br>
Die GEMA betrifft uns Musikschaffende ebenso wie Veranstalter in UNMITTELBARER und EXISTENZIELLER Weise in unserer täglichen Arbeit und wirkt sich direkt auf die Möglichkeiten aus, in diesem Land MUSIKKULTUR zu schaffen bzw. überhaupt musikalisch tätig zu sein. 
Die GEMA ist heute leider nicht so organisiert, dass eine freie Berufsausübung für die Mehrzahl der Berechtigten gewährleistet ist. Im Gegenteil, sie beschneidet in unverantwortlicher Weise die Möglichkeiten insbesondere junger Künstler, sich eine Existenz aufzubauen und sägt damit zunehmend an dem Ast, auf dem sie selber sitzt. Das Verteilungs- und Inkassosystem der GEMA muss daher grundsätzlich auf seine Wirkungen auf die Musikkultur in diesem Land (und zwar nicht nur die etablierte) überprüft und neu gestaltet werden. </br>
<br>Die GEMA in ihrer heutigen Struktur mit ihrem staatlich legitimierten Monopol geht auf die 1933 durch Joseph Goebbels veranlasste Zwangsvereinigung und Gleichschaltung konkurrierender Urheberrechtsgesellschaften zur STAGMA zurück. Die Zielsetzung dieser neuen Gesellschaft war die Schaffung und Förderung „arischer Staatskultur“. Die STAGMA wurde nach dem 2. Weltkrieg, ohne reformiert zu werden, von Funktionären weitergeführt, die schon in der STAGMA wichtige Positionen bekleidet hatten. Lediglich der Name wurde 1947 in GEMA umgeändert. </br>
<br>Es ist fraglich, ob die aus dem Dritten Reich stammenden Strukturen noch in eine demokratische Gesellschaft passen, zumal heute, in einer Zeit, in der das Urheberrecht durch das Internet massiv bedroht ist. Vor dem Hintergrund dieser neuen Herausforderung scheint es mir auch für die GEMA selber dringend erforderlich, ihre Akzeptanz zu erhöhen. Dies wird nur gelingen, wenn das Verteilungssystem so reformiert wird, dass das für die Werke eines Urhebers getätigte Inkasso auch tatsächlich treuhänderisch verwaltet wird. Heute ist es leider so, dass Urhebern regelmäßig Geld (aus dem für ihre Werke getätigten Inkasso) vorenthalten wird. Die GEMA handelt also häufig nicht als Treuhänderin, sondern als Veruntreuerin. </br>
<br>Es ist mir klar, dass eine so große Organisation mit über hundertjähriger Geschichte (wenn man 1903, das Gründungsjahr der Anstalt für musikalische Aufführungsrechte, AFMA als das eigentliche Geburtsjahr der GEMA betrachten möchte) nicht von heute auf morgen reformiert werden kann. Was aber dringend notwendig ist, ist ein kritischer Blick von außen auf die Wirkungen, die das Verteilungssystem der GEMA hat. Es darf meines Erachtens nicht sein, dass die GEMA dem BMJ Positionen diktiert und diese unbesehen übernommen werden, ohne unabhängig und kritisch überprüft worden zu sein. Eine Lösung könnte ein „Runder Tisch“ oder eine Kommission sein, die sich mit den komplexen Inkasso- und Verteilungsmechanismen der GEMA beschäftigt, um aufzuzeigen wo Veränderungsbedarf gegeben ist. Ich hoffe und mit mir viele andere Musikschaffende in diesem Land, dass es endlich eine solche Bestandsaufnahme geben wird, damit anschließend die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können, um die GEMA von einem KULTURVERHINDERER zu einem KULTURFÖRDERER zu machen. </br></text4></p>  
<p><text5><b>        
Zu 1. Mitgliederstruktur</b></text5></p>
<p><text6><br><i>
Wahlrecht</i></br></text6>
<text7>Es sei einmal dahingestellt, ob ein Zensuswahlrecht, wie bei der GEMA, noch in eine moderne, weltoffene, demokratische Gesellschaft wie die unsrige passt. Als amtliche Rechtfertigung für dieses System wird von GEMA und BMJ angeführt: „Dies soll nicht dazu führen, dass die nach Köpfen zahlreiche Gruppe nur gelegentlich schöpferisch Tätiger die verhältnismäßig kleine Zahl der Urheber, deren Rechte das wirtschaftliche Fundament der Verwertungsgesellschaft bilden, majorisieren kann“. Ich kann dieser Argumentation bedingt folgen. Allerdings muss doch, wenn so argumentiert wird, auch gewährleistet sein, dass das „eingebrachte wirtschaftliche Fundament“ tatsächlich gemessen und gewertet wird. Durch stark verzerrende Wertungs- und Hochrechnungsverfahren (PRO-Verfahren) stehen Inkasso und Ausschüttung häufig in keiner Korrelation zueinander. Es wird also eben NICHT das „eingebrachte wirtschaftliche Fundament“ gemessen, für das ein Künstler sorgt, sondern das, was die GEMA ihm „zubilligt“. Davon wird anschließend dann auch noch sein Status als Mitglied abhängig gemacht. Das ist in meinen Augen ein eklatanter Verstoß gegen das WILLKÜRVERBOT auf das sich die GEMA sonst gerne beruft. </text7></p>
<p><text8><br><i>
Umverteilung</i></br></text8>
<text9><br>Es ist völlig offensichtlich, dass die GEMA gar nicht weiß (und wohl auch nicht wissen will), wie hoch der „wirtschaftliche Wert der eingebrachten Rechte“ ihrer angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder ist. Dies kann schon mangels Programmen gar nicht ermittelt werden (es liegen laut GEMA nur von ca. einem Drittel aller Konzerte Programme vor, und im Radiobereich nur von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkstationen). Es wird auch lediglich ermittelt, welche Beträge ausgeschüttet werden. Den Ausschüttungsbetrag als den „wirtschaftlichen Wert“ zu bezeichnen, heißt aber, die Dinge auf den zu Kopf stellen, da dieser erst nach erfolgter Umverteilung ermittelt wird. Die GEMA sagt, alle Mitglieder hätten Zugang zu den Wertungen. Wie hoch sind denn die durchschnittlichen Wertungen für angeschlossene und außerordentliche Mitglieder verglichen mit denen der ordentlichen, kann die GEMA hierüber Auskunft erteilen? Einige Leistungen wie die Wertung für eine „lange Mitgliedschaft“, oder Ausschüttungen der Sozialkasse (GEMA-Rente) sind jedenfalls AUSSCHLIESSLICH den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten, werden aber aus dem von allen Mitgliedern erwirtschafteten Aufkommen finanziert. Dies alleine beweist schon, dass es eine Umverteilung zugunsten der ordentlichen Mitglieder gibt. Ich behaupte: die GEMA könnte ihr Wertungssystem überhaupt nicht finanzieren, hätte sie nicht die 95 % rechtlosen „Mitglieder“, die aus dem von ihnen erwirtschafteten Aufkommen das ganze Wertungssystem zu einem ganz großen Teil mitfinanzieren ohne davon auch nur annähernd in gleichem Maße zu profitieren. </br>
<br>Wie vorhin ausgeführt, kann (oder will) die GEMA keine Aussage darüber treffen, wie hoch der Anteil der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder am Gesamtaufkommen ist. Sie kann deshalb auch nicht ermitteln, ob der Anteil am Gesamtaufkommen „trotz des Anwachsens dieser Gruppe auf das Zweieinhalbfache im Zeitraum 1990 bis 2009 nahezu unverändert geblieben“ ist. Sie misst lediglich die Ausschüttungen. Man kann aber aus dem gleich bleibenden Anteil der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder an den Ausschüttungen bei gleichzeitigem Anwachsen dieser Berechtigtengruppe auch den gegenteiligen Befund ableiten, nämlich, dass die GEMA seit 1990 bis 2009 eine noch WEITERGEHENDE UMVERTEILUNG von der einen Gruppe der Berechtigten zur anderen vorgenommen hat. Zu letzterer Annahme tendiere ich, zumal in diesem Zeitraum ja auch das umstrittene PRO-Verfahren eingeführt wurde, das dieses Phänomen erklären könnte. </br></text9></p>
<p><text10><br><i>
Repräsentanz</i></br></text10>
<text11><br>Angeblich sollen 34 Delegierte die Interessen von inzwischen ca. 60.000 angeschlossenen und außerordentlichen Mitgliedern ANGEMESSEN wahren können! Diesen 34 Delegierten stehen (vollständiges Erscheinen aller vorausgesetzt) in der Mitgliederversammlung ca. 3200 ordentliche Mitglieder gegenüber. Das ist 1 % gegenüber 99 %!!! Wobei das eine Prozent ja 95 % der Mitglieder vertreten soll. Wie kann das als angemessen bezeichnet werden? Offensichtlich ist sogar der GEMA bewusst, dass dies ein krasses Missverhältnis ist, sonst hätte sie nicht angeboten, die Delegiertenzahl von 34 auf 42 anzuheben. Die GEMA äußert die Sorge, dass die Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder bei einer weiter gehenden Erhöhung Sperrminoritäten (notwendig sind dafür mehr als ein Drittel der Stimmenzahl innerhalb der Berufsgruppensitzungen) erreichen könnten. Die Mitgliederversammlung sei häufig so schlecht besucht, dass dies bei noch weiter gehender Erhöhung dann möglich würde. DAS genau wäre aber doch ein Ausweis echter demokratischer Teilhabe! Sollten die zahlenmäßig weit überlegenen ordentlichen Mitglieder mit einer solchen Entwicklung nicht einverstanden sein, könnte sich dies sogar positiv auf die Mobilisierung bei künftigen Sitzungen auswirken. Dies wäre doch ein demokratische Teilhabe befördernder Prozess! Sonst könnte man ja auch gleich fordern, dass die Zahl der Delegierten bei jeder Mitgliederversammlung von der Anzahl der erschienenen Mitglieder abhängig gemacht werden kann! Wenn eine Sperrminorität grundsätzlich nicht möglich sein darf, kann man die Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder auch gleich ganz abschaffen. Das wäre wenigstens folgerichtig, alles andere ist sowieso nur eine Farce und ein "demokratisches Feigenblatt" für die GEMA. </br>
<br>Im Übrigen wende ich mich auch gegen den Plan, ein bestimmtes Mindestaufkommen zur Voraussetzung für die Wahl zum Delegierten zu machen. Es werden dann nur noch „Anwärter auf eine ordentliche Mitgliedschaft“ gewählt werden können, die dann letztlich auch nur die Interessen der ordentlichen Mitglieder im Blick haben. Ich werden den Verdacht nicht los, dieser Plan könnte ein „LEX SEELENMEYER“ sein, um einen langjährigen, unbequemen Kritiker loszuwerden, von dem man weiß, dass er nicht über das entsprechende Aufkommen verfügt. Das darf nicht sein!</br></text11></p>
<p><text12><b>  
Zu 2. Spartenbildung und Wertungsverfahren</b></text12></p>
<p><text13>
das BMJ äußert dazu: Die Spartenbildung führe, entgegen meiner Ansicht, nicht zu Verzerrungen bei der Ausschüttung, denn die aus jeder Sparte erzielten Einnahmen würden getrennt gesammelt und separat abgerechnet. Dies stimmt aber nur bedingt und ist eine der vielen Halbwahrheiten, die (u.a. auf den GEMA-Workshops "Wissen") immer wieder gestreut werden. </text13></p>
<p><text14><br><i>
Zehnprozentabzug</i></br></text14>
<text15><br>Die GEMA räumt ja schließlich in der 2. Stellungnahme zu meiner Petition auf die Frage des Petitionsausschusses, ob diese Trennung durchgängig gewährleistet sei, ein, dass Mittel für die Wertungsverfahren „durch einen pauschalen Abzug von der Verteilungssumme im Aufführungs- und Senderecht bereit gestellt“ würden. Dieser Zehnprozentabzug, auf den sich die GEMA hier bezieht, finanziert zusammen mit den sogenannten "unverteilbaren" Beträgen die Wertungszuschläge und die Sozialkasse. Die Gelder stammen zum größten Teil aus dem U-Bereich, da dieser wesentlich umsatzstärker als der E-Musikbereich ist. Im U-Bereich gibt es außerdem keine vergleichbar hohen Wertungen, folglich kommt es zu einer massiven Umverteilung vom U- zum E-Bereich. </br>
<br>Dies erscheint mir sehr fragwürdig, zumal diese Art der Spartenbildung in Zeiten des "Crossover" vollkommen anachronistisch wirkt. 
Die GEMA rechtfertigt diese Praxis immer wieder damit, dass sie einen gesetzgeberischen Auftrag aus § 7 und 8 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes umzusetzen habe. Dieser besage, dass die Verwertungsgesellschaften Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für die Inhaber der von ihr wahrgenommenen Rechte einrichten soll, und dass der Verteilungsplan dem Grundsatz entsprechen soll, dass kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern seien. 
Vielleicht sollte der Gesetzgeber sich noch einmal überlegen, ob es gewollt ist, was die GEMA aus diesem vage gehaltenen Auftrag ableitet? Ist es wirklich die Absicht des Gesetzgebers, die große Mehrzahl von Wahrnehmungsberechtigten aus den Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen auszuschließen, aber diese gleichzeitig von ihnen mitfinanzieren zu lassen? Es geht auch anders, wie das Beispiel GVL beweist. Und, darf es wirklich Sache der GEMA sein, zu beurteilen, was kulturell bedeutend ist? Ich denke, nein. Der Schritt zu einer verordneten Staatskultur ist dann nicht mehr weit!  </br></text15></p>
<p><text16><br><i>
Werkpunktziffern und Wertungszuschläge</i></br></text16>
<text17><br>Überdies ist die Eingruppierung in Sparten meiner Ansicht nach nicht nur anachronistisch sondern auch diskriminierend und grob vereinfachend. Diesem liegt noch ein Schwarzweiß-Denken zugrunde, das längst nicht mehr zeitgemäß ist. Jazz ist heute längst eine kulturell ebenso hoch stehende und anspruchsvolle Kunstform wie die so genannte E-Musik. Und klassische Musik z.B. der Wiener Klassik war auch einmal in erster Linie zur (höfischen) Unterhaltung gedacht! </br>
<br>JEDES Stück aber aus dem so genannten U-Bereich, also auch ein artifizielles Popstück wie „Bohemian Rhapsody“ von Queen, oder eine komplexe Jazzkomposition, wie „Spain“ von Chick Corea würde bei einer Anmeldung bei der GEMA (ohne Berücksichtigung einer möglichen späteren Höherwertung durch den Werkausschuss) zunächst einmal gleich behandelt wie ein einfacher Drei-Akkorde-Schlager und somit die gleiche Werkpunktziffer erhalten. Selbst NACH einer (zu beantragenden und bewilligenden) Höherstufung werden diese Werke aber nie annähernd gleiche Werkpunktziffern wie E-Musik erhalten. Die Komponisten dieser Werke können sich also glücklich schätzen, nicht der GEMA anzugehören! Warum wird auf der einen Seite eine durch nichts zu rechtfertigende „Gleichmacherei“ betrieben, auf der anderen Seite werden aber Werkpunktziffern vergeben, die sich bis zum 2000fachen (!!!) unterscheiden?  </br>
<br>In der Stellungnahme auf die Petition von Herrn Seelenmeyer weist die GEMA darauf hin, dass die Wertungszuschläge für Evergreens und Standardwerke im Jahr 2007 von der Mitgliederversammlung abgeschafft worden seien. Was aber ist mit Stücken, für die diese Zuschläge schon zuvor vergeben wurden? Gibt es einen Bestandschutz für diese? Falls ja (und ich nehme dies an), muss man sich im Klaren darüber sein, dass dies (wie alle Zuschläge übrigens) bis weit über den Tod des Urhebers hinaus (nämlich 70 Jahre) aus dem Gesamtaufkommen aller Urheber mitfinanziert werden muss. Ist das solidarisch? </br></text17></p>
<p><text18>
Im Übrigen möchte ich meine Musikstücke gar nicht werten lassen, jedenfalls nicht von der GEMA, von Musiknutzern, wie Zuhörern und Interpreten durchaus. Ich bin der Meinung, dass der Wert eines kulturellen Werkes nicht in Werkpunktziffern und schon gar nicht „objektiv“ erfassbar und „beurteilbar“ ist. Eine Beurteilung ist immer durch die Persönlichkeit des Beurteilers, durch seine musikalische "Sozialisation", Zeitströmungen etc. gefärbt. Überdies werden Komponisten durch das gegenwärtige System bevorzugt, die sich „im System einrichten“, die wissen worauf Wert gelegt wird und sich darauf einstellen. Es sollte aber nicht so sein, dass das System opportunistisches Handeln belohnt. Und es sollte auch nicht so sein, dass ein Komponist beim Komponieren ständig den Werkausschuss im Hinterkopf haben muss! Von den Verwaltungsgebühren, die das ganze irrwitzige Wertungssystem verschlingt, einmal ganz zu schweigen. </text18></p>
<p><text19><br><i>
Hürden vor der ordentlichen Mitgliedschaft</i></br></text19>
<text20>Das Mindestaufkommen, um ordentliches Mitglied werden zu können, liegt für E-Musiker um ein Drittel niedriger, als für U-Musiker (und als solche gelten auch Jazzmusiker immer noch!), obwohl gleichzeitig sehr hohe Werkpunktziffern für E-Musikwerke vergeben werden, die als Multiplikatoren sowieso schon für ein höheres Aufkommen sorgen. Vor kurzem hab ich erst von einem Kollegen gehört, dass ihm im Studium von seinem (Jazz-!!!)Professor deshalb geraten wurde, doch einfach E-Musikwerke zu schreiben und als solche beim Werkausschuss einstufen lassen, dann könne er schon bald ordentliches Mitglied sein. Das darf doch nicht wahr sein! Als Jazzmusiker, der ich in erster Linie bin, fühle ich mich durch dieses System, das mir etwas abnötigt, was ich aus künstlerischer Sicht gar nicht möchte, eklatant diskriminiert. Und seit Einführung des PRO-Verfahrens ist es für einen Jazzmusiker noch weniger möglich, ordentliches Mitglied zu werden, außer vielleicht, man spielt regelmäßig in möglichst allen Postleitzahlbezirken und zwar tunlichst MEHR als die 144 x pro Jahr, die dem  Bluesmusiker Hans Brunckhorst in dem Spiegel-Artikel über die GEMA zugeschrieben werden, denn erst danach lohnt es sich laut Reglement (des PRO-Verfahrens) so richtig! Aber wer schafft es schon, (mit seinen eigenen Stücken) mehr als drei x die Woche aufzutreten?  </text20></p> 
<p><text21><br><i>
persönlichkeitsbezogene Punkte</i></br></text21>
<text22> Punkte werden aber nicht nur für Musikwerke vergeben, sondern auch persönlichkeitsbezogen. Die GEMA vergibt an Berechtigte Punkte entsprechend der Dauer ihrer (ordentlichen) Mitgliedschaft, ihres Aufkommens und einer Bewertung ihrer „künstlerischen Persönlichkeit“, ihrer „Bedeutung als Urheber“ und ihres „Gesamtschaffens“. Gibt es geordnete Vergabeverfahren, die sich an (schriftlich) festgelegten, für alle Mitglieder einsehbaren, klar definierten Regeln orientieren? Kontrolliert jemand die Objektivität der Verfahren? Gibt es Grenzen, damit eine Kumulation mehrerer Multiplikatoren nicht zu „astronomischen“ Verzerrungen führen? Gibt es eine Kontrollinstanz, die diese Verfahren überwacht? Die Antwort auf alle Fragen lautet (soweit ich weiß): Nein! Alles ist der Selbstverwaltung der GEMA überlassen. Das eröffnet den Verantwortlichen die Möglichkeit, Punkte nach „Gutsherrenart“ zu verteilen. Ich sehe daher im Wertungssystem auch ein Belohnungs- und Machtinstrument. - Es sollte einen wirklich wundern, wenn dies nicht zwangsläufig zu Missbrauch führen würde. Außerdem werden durch diese Praxis etablierte Komponisten besser gestellt und Nachwuchsurheber haben mit zusätzlichen Hürden vor einer ordentlichen Mitgliedschaft zu kämpfen. Viele verbleiben so ihr gesamtes Berufsleben in dieser „Warteschleife“. Ist das zumutbar? </text22></p>
<p><text23><b> 
Zu 3. Ermittlung von Veranstaltungsprogrammen </b></text23></p>
<p><text24>Ich zitiere aus der Stellungnahme des BMJ: „Die GEMA hat sich eigenen Angaben zufolge in den letzten Jahren verstärkt um die Ermittlung von Veranstaltungsprogrammen bemüht“. Eigenen Angaben nach(?), und wer kontrolliert diese Angaben? Im Übrigen wäre es auch noch wichtig zu wissen, wie viele Programme von der GEMA nach Eingang von der VERTEILUNG AUSGESCHLOSSEN werden. Gibt es hierzu Angaben von der GEMA? Wie in meinem mündlichen Vortrag beschrieben, habe ich zwischen 1993 und 1997 insgesamt 41 Konzerte in ganz Deutschland gegeben (die komplette Liste mit knapp 50 Konzerten anbei). Von diesen Konzerten hatte die GEMA keines von sich aus abgerechnet. Und dies ist kein Einzelfall, andere Musiker erleben bei ihren jährlichen Konzertabrechnungen ganz Ähnliches (siehe Zitat Peter Finger, S. 7). Für eine mögliche, wenn nicht sogar wahrscheinliche Erklärung halte ich, dass die GEMA  ausgefüllte und eingereichte Programme regelmäßig einfach von der Verteilung ausschließt, denn soviel Schlamperei kann es eigentlich in einem ansonsten "gut geölten" Apparat gar nicht geben. Es gibt im Verteilungsplan (neben vielen anderen Ausschlussgründen) nämlich auch den Passus dass „Programme, in denen ein Name auffällig häufig genannt wird“ von der Verteilung ausgeschlossen werden können. "Auffällig häufig", das eröffnet einen großen Gestaltungsspielraum! Wieder muss ich fragen: Was ist mit dem Willkürverbot? Gilt das immer nur dann, wenn es zufällig in die GEMA-Linie passt? </text24></p>
<p><text25><b> 
Zu 4. (der von mir geforderten) Vereinfachung des Verteilungsplans </b></text25></p>
<p><text26>schreibt das BMJ: „Der Verteilungsplan würde zwar transparenter. Er würde aber der Vielfalt unterschiedlicher Musikwerke und Nutzungsumstände nicht angemessen Rechnung tragen. Dies könnte dazu führen, dass wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird“. Ich verstehe das nicht. An einer Stelle muss ich hinnehmen, dass Ungleiches gleich behandelt wird (z.B. Gleichbehandlung von Schlager,  Pop und Jazz), an anderer Stelle soll ich es wieder akzeptieren. Ich glaube, man kann eine gerechte Wertung gar nicht durchführen, aus diesem Grunde sollte man lieber darauf verzichten. Ich stelle mir auch die Frage, warum im Konzertbereich etwas gelten soll, was in anderen Bereichen (wie Radio und mechanische Vervielfältigung) so nicht praktiziert wird. Außerdem hat Herr Jörg Evers 2001, BEVOR er Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA wurde, selbst noch eine engere Korrelation zum Inkasso gefordert. Was ist mit dieser Forderung heute? </text26></p>
<p><text27><b> 
Zu 5. Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften</b></text27></p>
<p><text28>Hierzu möchte ich festhalten, dass ich NICHT grundsätzlich gegen eine Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften bin. Diese kann in der Tat Vorteile für die Berechtigten mit sich bringen. Allerdings nur dann, wenn es eine transparente und gerechte Verteilung mit funktionierender Aufsicht und demokratische Teilhabemöglichkeiten ALLER Berechtigter gibt. Es muss vom Gesetzgeber dafür gesorgt werden, dass diese den Verwertungsgesellschaften eingeräumte Monopolstellung weder die eigenen Mitglieder noch das Außenverhältnis betreffend missbraucht werden kann. Bei der GEMA gibt es bedingt durch die nicht gegebenen Teilhabemöglichkeiten für die Masse der Mitglieder und die daraus resultierenden „oligarchischen Strukturen“ eindeutige Indizien für einen Missbrauch. Diesem sind die angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder als „Rechtlose“ hilflos ausgeliefert. Aus diesem Gefühl der Ohnmacht erwächst auch der tief sitzende Groll zahlreicher Mitglieder auf diese Organisation. Die GEMA argumentiert, dass sie die Probleme mit den über sie häufenden Klagen aufgrund ihres „Massengeschäftes“ habe, nicht aufgrund ihrer Strukturen. Dann hätte aber doch die GVL mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Dem ist aber nicht so. Ich bin zufällig außer bei der GEMA auch Mitglied bei GVL und VG-Wort. Ich habe den Vergleich und habe beide genannten Verwertungsgesellschaften betreffend keinen Grund zur Beschwerde. Bei der GEMA hingegen bedarf es meiner Meinung nach dringend besserer demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten und einer effektiven Kontrolle, ansonsten besteht in der Tat die Gefahr eines anhaltenden Kontrollversagens. Beim Patentamt nur die dafür zuständigen Stellen etwas aufzustocken, wird meiner Meinung nach nicht ausreichen. Nötig ist schon eine Aufsicht, die auch ein effektives Wirtschaftscontrolling durchführen und die komplexen Verteilungsmechanismen überwachen kann, nicht nur eine juristische Aufsicht und grundsätzliche Änderungen im Bereich Mitglieder.  </text28></p>
<p><text29><b> 
Zu 6. falsche Abrechnungen</b></text29></p>
<p><text30>Ich finde es erstaunlich, dass die GEMA so wenig Aufklärung zu den vorgetragenen Fällen leisten kann, muss aber zugeben, dass ich nicht damit gerechnet habe, dass meine Eingabe zu solch ausführlichen Erörterungen Anlass geben würde. Ich bin daher zunächst nicht weiter ins Detail gegangen. Dies möchte ich gerne nachholen: </text30></p>
<p><text31><br><i>
Vergütungen von Konzertveranstaltungen:</i></br></text31>
<text32><br>Wie unter Ziffer 3. und in meiner mündlichen Stellungnahme vor dem Ausschuss erwähnt, habe ich alleine von 1993-1997 mit meinem Trio 41 Konzerte mit über 80 % eigenem Repertoire in ganz Deutschland gegeben. Keines dieser Konzerte hat die GEMA von sich aus vergütet. Lediglich ein Konzert auf dem Northsea Jazz Festival 1993 in Den Haag, bei dem die niederländische Schwestergesellschaft STEMRA das Inkasso vorgenommen hatte, wurde abgerechnet. Alle anderen bis dato ausgefüllten Musikfolgen wurden bei keiner Ausschüttung berücksichtigt. Erst nach einer Beschwerde 1999 (die vollständige, damals der GEMA vorgelegte Liste lege ich als Anlage bei) habe ich für Konzerte aus den Jahren 1996/97 eine nachträgliche Vergütung erwirken können. Allerdings stand die Vergütung wie üblich in keiner Relation zum Inkasso, was die GEMA nicht einmal bestreitet, da dies auf das von ihr angeblich praktizierte Solidarprinzip zurück zu führen sei. Es stellt sich darüber hinaus aber vor allem die Frage, warum die GEMA bei einer so großen Anzahl von bundesweiten Konzerten mit eigenen Stücken in zum Teil sehr großen Clubs, wie der „Fabrik“ in Hamburg überhaupt keine Ausschüttungen vorgenommen hat. Die Erklärung scheint mir auf der Hand zu liegen: die GEMA versucht eine möglichst große Anzahl von Konzerten gar nicht oder eben nur teilweise an die tatsächlichen Urheber auszuschütten, um Gelder zurückzuhalten, die sie dann über Wertungszuschläge an ihre „verdienten“ Mitglieder verteilen kann. Die Mittel für die Wertungsverfahren stammen neben dem Zehnprozentabzug nämlich auch aus „unverteilbaren“ Geldern und die Wertungsverfahren müssen Unsummen verschlingen. Wie viel Geld benötigt die GEMA denn für die verschiedenen Wertungsverfahren, kann das beziffert werden? Und wie viel Geld benötigt sie für die Sozialkasse? Das wäre in diesem Zusammenhang sicher auch interessant. </br>
<br>Zur Vergütung von Musikprogrammen aus Konzerten kann ich übrigens die von Ole Seelenmeyer in der öffentlichen Anhörung gemachte Aussage bestätigen, dass nicht nur Newcomer und Künstler, die in kleinen Clubs auftreten, regelmäßig benachteiligt werden. Nein, es trifft auch sehr erfolgreiche und längst etablierte Künstler. Dies sehe ich auch durch die Aussage eines ehemaligen Schülers bestätigt, der sich nach der Anhörung im Petitionsausschuss per E-Mail bei mir gemeldet hat und der inzwischen in mehreren erfolgreichen, international tätigen Rockbands spielt. Ich zitiere: „Ich habe mich schon mehrfach über die Mini-Beträge gewundert, die ich von der GEMA erhalte. Ich spiele weltweit auf den größten Festivals (Wacken, Rock Am Ring, Rock Im Park, Sweden Rock etc.), doch was reinkommt, ist der schiere Witz.“ Nun könnte man ja damit die offizielle GEMA-Argumentation gestützt sehen, dass hier das Solidarprinzip zum Tragen kommt, da hier in der Tat sehr hohe Einnahmen umverteilt werden. Es stimmt schon, die Einnahmen werden umverteilt, aber nicht hin zu den „normalen“ Mitgliedern, die auf den kleinen Bühne auftreten, wie es durchaus wünschenswert wäre, sondern lediglich zu den wenigen Komponisten mit hohen Wertungszuschlägen. Und nicht einmal jemand, wie der eben erwähnte ehemalige Schüler, der mit eigenen Stücken auf den größten internationalen Bühnen steht, und immerhin mit seinen Bands zehntausende von Tonträgern verkauft, wird noch so ohne weiteres ordentliches Mitglied bei der GEMA werden können. Was ist das nur für ein System???</br></text32></p> 
<p><text34><br>
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass selbst ein nicht sonderlich kritisches (ordentliches) GEMA-Mitglied, wie mein Kollege Peter Finger feststellt: Selbst wenn man alles richtig macht, heißt das noch lange nicht, dass man sein Geld bekommt… Ich selbst kontrolliere jede meiner Abrechnungen. In den letzten zwanzig Jahren war keine einzige dabei, die korrekt war. Alle waren falsch und immer zu meinen Ungunsten.“ </br>
Auch ich werde meine Konzertabrechnungen aus 2009 wieder reklamieren müssen, da die GEMA (trotz eingereichten Programms seitens des Veranstalters) nicht abgerechnet hat. </text34></p>
<p><text35><br><i> 
selbst veranstaltete Konzerte und „Selbstaufführer“:</i></br></text35>
<text36><br>Aufgrund der überhöhten Forderungen der GEMA ist es für die meisten Künstler kaum möglich, ohne erhebliches finanzielles Risiko, Konzerte in Eigenregie zu veranstalten. Selbst dann, wenn ausschließlich eigene Stücke gespielt werden (es sei denn natürlich, sie verfügen über hohe Wertungen). Selbst bei Direktverrechnung ist es für einen Künstler in der Regel ein Zuschussgeschäft, ein Konzert selbst zu veranstalten. Bei einem mittelgroßen Konzert (ca. 150-300 Personen), wie dem, das wir im November 1996 in der Reutlinger Friedrich-List-Halle veranstaltet haben, behält die GEMA häufig bis zu 90 % des Inkassos ein. So etwas werde ich in der Tat nicht mehr wiederholen, auf diese Weise kann man auch verhindern, dass Künstler öffentlich auftreten! </br>
<br>Verfügt man über hohe Wertungen kann es sich allerdings durchaus lohnen, Konzerte selbst zu veranstalten, dann sind Konzerte mit eigenen Stücken „eine Lizenz zum Geld drucken“. Für Komponisten, die dieses systematisch betreiben, hat sich im GEMA-Jargon auch der abfällige Begriff „Selbstaufführer“ eingebürgert. Ich möchte nicht falsch verstanden werden, es ist nicht verkehrt, seine eigenen Werke aufzuführen, das tue ich selber. Falsch ist aber, dass das System der GEMA einem ermöglicht, dies zu einem Geschäftsmodell zu machen. Leidtragende dieses Systems sind die einfachen ehrlichen Musiker und Bands, die nicht systematisch die PLZ-Bezirke abklappern um eine möglichst hohe MKZ (Matrixkennzahl) zu erhalten. Musiker und Bands, die für ihre eigenen Songs häufig nur einen symbolischen Betrag und oft genug auch gar nichts bekommen (weil die GEMA mal wieder "vergessen" hat, ein paar Konzerte abzurechnen).  </br>  
<br>Würde man PRO-Verfahren und Wertungsverfahren abschaffen, würden sich alle die Probleme erledigen, die die GEMA heute mit den sogenannten "Geschäftsmodellern" und "Selbstaufführern" hat und die ehrlichen "Musikerhandwerker" könnten endlich die ihnen (zumindest moralisch, wenn nicht auch rechtlich) zustehenden Inkassobeträge aus ihren Konzerten erhalten. </br></text36></p>
<p><text37><br><i> 
Rundfunk-Abrechnung:</i></br></text37>
<text38>Die GEMA schreibt, ich hätte lediglich im Jahr 2006 eine Abrechnung in Höhe von 20,38 für Hörfunksendungen meiner Werke durch den SWR erhalten. Weitere Rundfunksendungen meiner Werke seien der GEMA weder von den Sendern noch von mir mitgeteilt worden. Beides ist nicht korrekt. Mir liegen Abrechnungen aus den Jahren 1993, 1994 und 1998 sowohl für Rundfunk als auch für Fernsehfunk vor (als Anlage beigelegt). Falsch ist auch, ich hätte weitere Sendungen nicht mitgeteilt. Nach einer Reklamation habe ich von der GEMA 1996 einen Brief erhalten (als Anlage beigefügt), in dem diese mitteilt, es seien tatsächlich Sendungen der beiden Titel „Kick B“ und „Mr. Hipple“ (von mir) erfolgt. Diese seien aber nicht eindeutig zuzuordnen, da als Komponisten Henning/Halmer angegeben seien und nicht Wieland Harms. Die CD stammt vom Gitarrenduo Henning/Harms und die Namen der Titel sind so unverwechselbar, dass ich nicht verstehen kann, wieso da eine Zuordnung nicht möglich sein soll. Die GEMA behält solche Beträge, die sie als „unverteilbar“ deklarieren kann, lieber ein und bemüht sich meiner Erfahrung erst gar nicht um eine korrekte Zuordnung. Das Geld wird dann für die (viel Geld verschlingenden) Wertungsverfahren verwendet, also umverteilt. Ich habe für diese Sendung jedenfalls keine Vergütung erreichen können, da die GEMA auf ihrem Standpunkt beharrt hat. Mir sind damit nicht nur Sendevergütungen entgangen sondern auch Wertungszuschläge, die es für live gespielte Titel gibt, die zuvor im Radio gesendet wurden. Eigentlich ein Kuriosum in meinen Augen, genauso wie der sogenannte „M-Punkt“, den es für live gespielte Titel gibt, die zuvor auf CD veröffentlicht wurden. Auch dies führt doch dazu, dass Künstler dazu verleitet werden, Titel zu spielen, die sie sonst vielleicht gar nicht gespielt hätten oder sogar Programme falsch auszufüllen. </text38></p>
<p><text39>
Ein weiterer Fall, auf den die GEMA in ihrer Antwort nicht eingeht, obwohl die Korrespondenz sogar über einen der GEMA (gut bekannten) Anwalt lief: Die GEMA und die GVL rechnen nach denselben Sendeprotokollen der öffentlich rechtlichen Sender ab (so jedenfalls die Auskunft der GVL). Merkwürdigerweise habe ich für das Jahr 2000 von der GVL Sendevergütungen (für Sendungen im ZDF und WDR) für die einzige auf meinem eigenen Label veröffentlichte CD erhalten (Verrechnung erfolgte anhand der LC-Nummer). Die GEMA allerdings wollte nichts von einer Sendung wissen und verweigerte mir eine Sendevergütung. Selbst die Zusendung der entsprechenden Sendeprotokolle (als Anlage beigefügt) und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, konnten die Sachbearbeiterin nicht umstimmen. Ich glaube bis heute nicht an ein gleichzeitiges Versehen bei ZDF und WDR, zumal beim ZDF zwei Sendungen protokolliert wurden, einmal sogar mit über 40 Minuten. Alle Sendungen wurden just protokolliert, kurz nachdem ich eine Bemusterung aller öffentlich-rechtlichen Sender durchgeführt hatte.  </text39></p>   
<p><text40><br><i> 
Abrechnung mit IFPI-Verbandsmitgliedern (International Federation of the Phonographic Industry)</i></br></text40>
<text41>Die GEMA räumt IFPI-Mitgliedern (heute: Bundesverband Musikindustrie) eine Reihe von Sondervergünstigungen ein, namentlich einen günstigeren Tarif und Einzelabrechnung. Seitens der GEMA wird aber keine funktionierende Kontrolle vorgenommen. Mir ist es, wie schon erwähnt, mehrfach passiert, dass eine komplette Neuauflage oder aktuelle Verkaufszahlen der GEMA überhaupt nicht gemeldet worden sind und anschließend bis zu meiner Intervention auch keine Abrechnung erfolgte. Eine Sonderfertigung von 1000 Stück der CD „Basic Guitar Grooves“ auf dem Label Papagayo (ca. 1999), ist nie vergütet worden. Eine zweite Sonderfertigung von 3000 Stück der CD „Guitar Handy“ (gleiches Label) wurde erst auf meine Intervention hin nach vergütet. Die GEMA mahnt, wenn die Firma von sich aus keine Daten liefert, meiner Erfahrung nach, nur auf Druck des Urhebers Abrechnungszahlen an. Die GEMA kontert meine Vorwürfe nun damit, dass sie sich vertragliche Kontrollmöglichkeiten vorbehalten habe, die sie auch regelmäßig ausüben würde. Kann die GEMA das konkretisieren, wie oft kontrolliert die GEMA die Bücher eines Labels? Die Kontrollen müssten schon sehr engmaschig sein, um vermeiden zu können, dass ganze Sonderfertigungen nicht vergütet werden müssen. Nach Ablauf eines Jahres besteht aufgrund der von GEMA und IFPI geschlossenen Verträge nämlich überhaupt keine Vergütungspflicht mehr. Wie kann es sein, dass die GEMA mit der IFPI einen Vertrag zu Lasten Dritter schließt, noch dazu wo es sich um ihre eigenen Mitglieder handelt, für die sie eine Fürsorgepflicht hätte? </text41></p>
<p><text42><b>   
zu 7. Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften</b></text42></p>
<p><text43><br>Ich glaube nicht, dass eine ausreichende Aufsicht über die GEMA mit derzeit meines Wissens 4 1/2 Juristen-Stellen sichergestellt ist. Auch eine geringfügige Aufstockung wird daran nichts Grundsätzliches ändern. Es bedarf meiner Ansicht nach eines effektiven Wirtschaftscontrollings und einer sorgfältigen staatlichen Aufsicht (vielleicht einer vorübergehenden Zwangsverwaltung?). Außerdem muss dringend überprüft werden, ob die von der GEMA durch ihr Wertungssystem und das PRO-Verfahren vorgenommene Umverteilung nicht einen Verstoß gegen das Willkürverbot darstellt. Es sollte nicht den Gerichten überlassen bleiben, immer wieder von Neuem über die Rechtmäßigkeit des Verteilungs- und Inkassosystems zu befinden, zumal dabei immer nur Teilaspekte des außerordentlich komplexen Systems betrachtet und erfasst werden können. </br>
<br>Dringend erforderlich ist eine unabhängige Kontrolle über die Zuerteilung von Wertungszuschlägen. Diese müssten, wenn sie schon nicht ganz abgeschafft werden, dringend von einer unabhängigen Einrichtung vergeben oder zumindest sehr effektiv überwacht werden, damit sie nicht als Machtinstrument missbraucht werden können. </br></text43></p>    
<p><text44><b> 
Schlusswort</b></text44></p>
<p><text45>Ich denke, ich habe meine Position die Wertungszuschläge, das PRO-Verfahren und die undemokratische Struktur der GEMA betreffend, ausreichend dargelegt. Ich habe hier sehr grundsätzliche Kritik geäußert. Ich bin aber Realist genug, um zu wissen, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach allenfalls in Teilbereichen zu Veränderungen kommen wird. Wenn dies an den richtigen Stellen geschieht, könnte sich an der Situation von zehntausenden von GEMA-Mitgliedern und für die Musikkultur in Deutschland insgesamt aber durchaus schon Etwas zum Positiven wenden. </text45></p>
<p><text46>
In meinen Augen wäre ein „ECHTES SOLIDARPRINZIP“ verwirklicht, wenn geringe Einnahmen nicht noch mit Abzügen für Verwaltungskosten belastet würden, sondern ausschließlich sehr hohe Einnahmen. Es könnte auch darüber nachgedacht werden, die „Verdienstkurve“ nach oben abzuschwächen, indem man ab einem bestimmten Aufkommen jede Aufführung mit einem Faktor kleiner als 1 (z.B. 0.8) multipliziert. So würden sehr hohe GEMA-Aufkommen auf einfache Weise tatsächlich solidarisch in die Pflicht genommen. Heute ist es andersherum, die (bei GEMA-Ausschüttungen) „Erfolgreichen“ erhalten noch einmal Zuschläge für ein sowieso schon hohes Aufkommen. Selbst die Zuwendungen aus der „GEMA-Sozialkasse“ orientieren sich der Höhe nach an dem vorher erzielten Aufkommen, stammen aber auch von denjenigen, die selbst nie einen Anspruch darauf erlangen. </text46></p>
<p><text47>
Es steht der GEMA überhaupt nicht zu, zu beurteilen, was kulturell bedeutsam ist und was nicht. Deshalb sollte man überlegen, § 7 und 8 Urheberechtsgesetz zu überarbeiten, um der GEMA damit die Geschäftsgrundlage für dieses fragwürdige System zu entziehen. Sollte dies nicht geschehen, muss das Wertungssystem wenigstens so transparent gestaltet werden, dass JEDES MITGLIED nachvollziehen kann, nach welchen Kriterien Musikwerke und ihre Urheber beurteilt und eingestuft werden und es muss endlich eindeutig geregelt werden und für ALLE Mitglieder nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien die Zuordnung eines Berechtigten zu einer Wertungsgruppe erfolgt. Es darf nicht weiter (auch nur dem Anschein nach) der Eindruck erweckt werden, dass Zuordnungen willkürlich erfolgen, womöglich sogar aus außermusikalischen Gründen (z.B. als Belohnung für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat). Man hat jedenfalls regelmäßig der Eindruck, dass die GEMA von ihr vergebene Preise, Funktionen und eben Wertungen als Machtinstrument nutzt, um zu belohnen oder auch ruhig zu stellen. Ehemalige Kritiker werden dann plötzlich zu Mitläufern. Prominentester Fall ist für mich der sehr kritische Jörg Evers, der vor seiner Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden keine gutes Haar am PRO-Verfahren gelassen hat, ich zitiere: „Das neue PRO-Verfahren führt in den meisten Bereichen zu noch größeren Verzerrungen und Ungerechtigkeiten als das alte Verfahren, das aber ebenfalls unbefriedigend ist! Ein neues realitätsbezogenes (Abrechnungs-)Verfahren, das in engerer Korrelation zum Inkasso steht, ist deshalb dringend erforderlich!“ (Jörg Evers, 2001) und weiter: „Diese Bevormundung nimmt den GEMA-Mitgliedern ihr Selbstbestimmungsrecht über essentielle Bereiche ihres Eigentums. Sie wurden vom treuhänderischen Verwalter quasi entmündigt!“ und ich füge hinzu: und enteignet! Für mich ist dieser Sinneswandel von Jörg Evers wirklich erschreckend. Was macht das System GEMA nur aus seinen Protagonisten! </text47></p>
<p><text48><br>
Um die GEMA von innen heraus zu „demokratisieren“, sollte die Differenzierung zwischen angeschlossenen, außerordentlichen und ordentlichen Mitgliedern völlig abgeschafft werden. Zumindest sollte aber derjenige, der die Voraussetzungen für die außerordentliche Mitgliedschaft erfüllt, künftig automatisch die ordentliche Mitgliedschaft zuerkannt bekommen, sodass damit de facto die außerordentliche Mitgliedschaft entfallen würde und die Zugangshürden deutlich entschärft würden. Mindestens aber müsste eine deutliche ABSENKUNG DER HÜRDEN für eine ordentliche Mitgliedschaft erfolgen. Andernfalls sollten wenigstens die bisher völlig „rechtlosen“ Mitglieder über eine SIGNIFIKANT höhere Anzahl von Delegierten in der ordentlichen Mitgliederversammlung vertreten sein, die eben gerade auch eine Sperrminorität ermöglichen MUSS. Darüberhinaus halte ich es für unverzichtbar, dass die Delegierten der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder auch das passive Wahlrecht erhalten, um sich in den Aufsichtsrat wählen zu lassen. Eine noch festzuschreibende Mindestanzahl von Sitzen im Aufsichtsrat sollte ihnen garantiert werden. Wobei ich festhalten möchte, dass dies nicht meinen Vorstellungen eines wirklich gerechten Systems entspricht, sondern dem bestehenden System lediglich die schlimmsten Härten nehmen würde. Ich bin immer noch dafür, KEINE Unterschiede bei der Art der Mitgliedschaft zu machen. </br>
<br>Die Umsätze der Tonträgerindustrie und der Musikverlage jedenfalls sind in den letzten Jahren durch das Internet so dramatisch gefallen, dass man darauf auch bei der GEMA reagieren muss. Heutzutage auch nur 1000 CDs zu verkaufen, ist für nicht etablierte Künstler schon extrem schwierig geworden. Leicht war es nie. Nur mit Live-Konzerten können die meisten (auch sehr erfolgreiche) Musiker im Popbereich noch richtig Geld verdienen. Mit Tonträgern lassen sich häufig nicht einmal mehr von Stars kostendeckende Erlöse erzielen. Früher war das Verhältnis einmal umgekehrt. Aus diesem Grund möchte die GEMA ja nun wohl auch neue Tarife bei großen Konzertveranstaltungen einführen. Dann spätestens sind aber auch gerechtere Verteilungsschlüssel anzuwenden, sonst steht die GEMA weiter unter massivem Rechtfertigungsdruck und es droht dieser eigentlich so wichtigen Verwertungsgesellschaft ein anhaltender Imageschaden. </br></text48></p>
 <p><text50><br> 
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen </br>
<br>und in der Hoffnung auf Besserung im Sinne der Betroffenen</br></text50></p>

 <p><adress1>
<br>Wieland Harms  </br></adress1>
<adress2><br>Erlenweg 7  </br></adress2>
<adress3><br>72076 Tübingen  </br></adress3>
<adress4><br>Deutschland </br></adress4></p>
<p><email1><a href="mailto:wieland.harms@t-online.de">wieland.harms@t-online.de </a></email1></p>
<p><email2><a href="mailto:w.harms@sindelfingen.de">w.harms@sindelfingen.de</a></email2>                            





























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</gema_stellungnahme>

<gema_presse>
<presse1>
<p>______________________________________________</p>
<p><topic>
Forderung nach grundlegender Reform der GEMA</topic>
</p>
<p><text1>
Petitionsausschuss - 18.05.2010</text1></p>
<p><text2>
Berlin: (hib/ROS/HIL) Für mehr Transparenz und eine verbesserte Informationskultur der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegenüber ihren Mitgliedern hat sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Montagnachmittag ausgesprochen.</text2></p>
<p><text3>
Grundlage dreier Petition zum Thema, die von mehr als 106.000 Unterstützern mitgezeichnet wurden, ist die Forderung nach Überprüfung der rechtlichen Grundlagen der GEMA und einer grundlegenden Reformierung des Vereins. Den Petenten zufolge verwendet die GEMA ein ungerechtes Vergütungs- und Abrechnungsmodell, das insbesondere die ”kleinen Mitglieder“ benachteiligen würde. Es entstehe ein ”schwarzes Loch“ im Lizenzbereich von 300 bis 750 Euro bei Veranstaltungen, wodurch bis zu 90 Prozent der Einnahmen bei der GEMA verbleiben und lediglich 10 Prozent an die Mitglieder ausgeschüttet würden. Des Weiteren stelle die Vereinsstruktur ein Problem dar. So würden die rund 2.000 ordentlichen Mitglieder mehr Rechte als die über 60.000 außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder haben, kritisieren die Petenten.</text3></p>
<p><text4>
Von der Bundesregierung wollten die Ausschussmitglieder unter anderem wissen, warum ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2005 und die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ”Kultur in Deutschland“ aus dem Jahr 2007, welche die GEMA zu mehr Transparenz auffordern, noch nicht umgesetzt seien. SPD und die Linke äußerten außerdem Kritik zur staatlichen Aufsicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sei personell unterbesetzt und könne daher nicht ausreichend seinen Aufsichtspflichten gegenüber der GEMA nachkommen. Darüber hinaus kritisierten die Ausschussmitglieder mehrheitlich das Delegiertenverhältnis innerhalb der GEMA. Die derzeit 34 und demnächst 45 Delegierten seien nicht ausreichend für die über 60.000 Mitglieder der GEMA.</text4></p>
<p><text5>
Max Stadler (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, bestätigte das ”Grundproblem des pauschalisierten Abrechnungs- und Vergütungsmodells“ der GEMA, das besonders ”kleine und karitative Veranstalter“ treffe. Er wies jedoch darauf hin, dass der BGH dieses Modell prinzipiell als rechtmäßig beurteile und der GEMA ein gewisser ”Spielraum“ zustehe, der Verein aber der ”Sparsamkeit und Kosteneffizienz“ verpflichtet sei. Des Weiteren sei die ”Personaldecke“ des DPMA bereits aufgestockt und die Aufsicht daher verbessert worden. In Bezug auf die Transparenz und Informationspolitik attestierte Stadler der GEMA eine Verbesserung, sprach sich aber gleichsam für eine weitere Optimierung aus. Das Delegiertenverhältnis betreffend verwies er auf den einer Verwertungsgesellschaft zustehenden ”Ermessensspielraum“.
</text5></p>
<p><text6>
Herausgeber</text6></p>
<p><text7>
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz</text7></p>
<p><text8>
Verantwortlich: Saskia Leuenberger</text8></p>
<p><text9>Redaktion: Dr. Bernard Bode, Sebastian Hille, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein</text9>
</p>
</presse1>

<presse2>
<p>______________________________________________</p>
<head1><p><text1>Interview in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung vom 26.06.2010</text1></p></head1>

<p><topic><text2>„Eine Lizenz zum Geld drucken“</text2></topic><br/>
<text3><i>Von unserem Mitarbeiter Bernd Heiden</i></text3></p> 
<p><img src="http://www.wieland-harms.de/images/Wielandfoto-1_klein.jpg" width="107" height="160" /></p>
<p> </p>
<p><text4>
Wieland Harms erklärt im SZ/BZ-Kulturgespräch seine zentralen Kritikpunkte am Verfahren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema), die zwei Generaldirektionen in München und Berlin unterhält.</text4></p>
<p><text5><i>
Unter Gema stellt man sich eine Organisation vor, die dafür sorgt, dass Komponisten Geld bekommen, wenn ihre Produkte genutzt, beispielsweise ihre Kompositionen aufgeführt werden. Richtig?</i></text5></p>
<p><text6>
Wieland Harms: „In etwa. Die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft, die Geld von Musiknutzern kassiert und es an ihre Mitglieder ausschüttet. Ihre Mitglieder sind juristisch gesprochen Berechtigte. Die Mehrzahl, etwa 60 000, sind angeschlossene und außerordentliche, die kleinste Gruppe, gut 3000, sind ordentliche Mitglieder.“</text6></p>
<p><text7><i>
Wie fing ihr Gema-Missmut an?</i></text7></p>
<p><text8><b>
Für 50 Konzerte mit meinem Trio habe ich nie einen Cent gesehen.</b></text8></p>
<p><text9>
Wieland Harms: „Ich habe in den 90er- Jahren mit meinem damaligen Trio mit eigenen Stücken über 50 Konzerte gegeben. Dafür habe ich nie einen Cent gesehen, obwohl die Veranstalter selbstverständlich Gema-Gebühren zahlten. Nach einem Auftritt in Holland beim North Sea Jazz Festival bekamen wir dann plötzlich Geld überwiesen, allerdings von der niederländischen Verwertungsgesellschaft. Nachdem wir daraufhin bei der Gema intervenierten, bekamen wir für die Konzerte in Deutschland eine Nachvergütung.“</text9></p>
<p><text10><i>
Alles prima also?</i></text10></p>
<p><text11>
Wieland Harms: „Auf den ersten Blick. Als wir wissen wollten, was genau abgerechnet worden war, wurde uns mitgeteilt, das sei nicht möglich. Ab da war mein Verdacht geweckt, dass ein krasses Missverhältnis besteht zwischen dem Inkasso, also dem, was die Gema für die Aufführung von Werken kassiert und der Ausschüttung an den Urheber. Inzwischen weiß ich, es steckt System dahinter.“</text11></p>
<p><text12><i>
Sie kritisieren verschiedene Aspekte, so das Wertungssystem. Was ist das?</i></text12></p>
<p><text13>
Wieland Harms: „Meldet der Urheber eine Komposition an, landet die im Spartentopf U-Musik der Gema – egal ob Drei-Akkorde-Schlager oder komplexes Jazz-Stück – und bekommt zwölf Wertungspunkte zugewiesen. Wer eine höhere Wertung möchte, muss sein Stück dem Werkausschuss vorlegen. Dieser entscheidet dann, ob dem entsprochen wird. Die dort vergebene Werkpunktziffer ist der Multiplikationsfaktor, mit dem die Gema berechnet, wie viel Geld sie für die Aufführung eines Stückes ausschüttet. Die Wertungen können sich astronomisch, nämlich bis zum Zweitausendfachen unterscheiden.“</text13></p>
<p><text14><i>
Wie vermehrt man seine Punkte?</i></text14></p>
<p><text15>
Wieland Harms: „Man muss werk- und persönlichkeitsbezogene Punkte unterscheiden. Als E-Komponist ist es leichter, da es in der E-Musik-Sparte wesentlich höhere Wertungen gibt, wobei ich die Unterscheidung zwischen U- und E-Musik in Crossover-Zeiten für einen absoluten Anachronismus halte. Die persönlichkeitsbezogenen Punkte werden unter anderem für eine lange Mitgliedschaft, künstlerische Persönlichkeit oder ein hohes Aufkommen vergeben.“</text15></p>
<p><text16><i>
Aufkommen?</i></text16></p>
<p><text17>
Wieland Harms: „Aufkommen ist das Geld, das einem die Gema jährlich nach ihrem eigenen Ermessen zubilligt. Wohlgemerkt nicht das Geld, das die Gema durch die Werke an Gebühren einnimmt.“</text17></p>
<p><text18><i>Offensichtlich verteilt die Gema die rund 850 Millionen Gebühren innerhalb ihrer Mitglieder um. Ist das falsch?</i></text18></p>
<p><text19>
Wieland Harms: „Die Gema ist keine Solidargemeinschaft, obwohl sie genau das behauptet. Wer ein hohes Aufkommen hat, bekommt noch etwas obendrauf von Wertungszuschlägen über Nachschläge bis zu Zahlungen aus der Sozialkasse. Und nur ein ordentliches Mitglied darf über Satzung und Verteilungsplan entscheiden. <br/>
Die übrigen Mitglieder sind dagegen gar keine echten im vereinsrechtlichen Sinn und haben praktisch keine Mitwirkungsmöglichkeiten.“</text19></p>
<p><text20><i>
Sie kritisieren auch das PRO-Verfahren. Was hat’s damit auf sich?</i></text20></p>
<p><text21>
Wieland Harms: „Mit dem PRO-Verfahren sollen die Aufführungen statistisch ermittelt werden, für die der Gema keine Programme vorliegen. Dabei wird mit der Vermutung gearbeitet, dass ein Titel, der bundesweit aufgeführt wird, in den programmmäßig nicht erfassten Veranstaltungen, öfter gespielt wird als ein regional aufgeführter wie etwa ein Karnevalshit, ein gleichmäßig über das ganze Jahr gespielter öfter als ein saisonal gespielter wie beispielsweise ein Weihnachtslied.</text21></p>
<p><text22><b>
Das treibt seltsame Blüten, legale und illegale</b></text22></p>
<p><text23>Wer schlau ist, sorgt also dafür, dass seine Titel möglichst in allen zwölf Gema-Bezirken aufgeführt werden. Das treibt seltsame Blüten, legale und illegale. So bilden sich Netzwerke von Musikern, die ihre Stücke gegenseitig aufführen. Wer dann noch über hohe Wertungen verfügt, hat praktisch eine Lizenz zum Geld drucken, unabhängig davon, wie hoch das Inkasso ist: Er muss nur flächendeckend seine Stücke spielen oder spielen lassen.
Leidtragende sind die Musiker und Bands, die ihre eigenen Stücke spielen und nicht einmal mehr ansatzweise die Gebühren erhalten, die für die Aufführung ihrer Stücke in die Gema-Kasse geflossen sind.“</text23></p>
<p><text24><i>
Was schlagen Sie vor?</i></text24></p>
<p><text25>
Wieland Harms: „Die Gema sollte das PRO-Verfahren abschaffen und sich lieber darum kümmern, Programmfolgen zu erheben. Ansonsten ist sie ja auch recht emsig, wenn’s darum geht, Geld einzutreiben. Zudem sollte das ganze Wertungssystem abgeschafft werden. Die Ausschüttung sollte sich einzig und allein am Inkasso orientieren.“




</text25></p>
<p><text26>
Wieland Harms kritisiert im Bundestag die Gema-Praxis.
</text26></p>
<p><text27>
Bild: z</text27>















</p>
</presse2>
</gema_presse>
</books>

 

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